Heimliche Nacktaufnahmen: Anwälte fordern Gesetzesänderung
Der vom KURIER aufgedeckte Fall um einen ehemaligen Fußballtrainer aus dem Mostviertel, der über Jahre heimlich Spielerinnen nackt im Bereich der Duschkabine des Vereins gefilmt haben soll, jedoch keine strafrechtlichen Konsequenzen zu erwarten hat, sorgt weiter für Diskussionsstoff. Nun hat sich die Rechtsanwaltskammer Niederösterreich erstmals in der Causa zu Wort gemeldet. Sie ortet einen „Handlungsbedarf im Strafrecht“.
Wie berichtet, hatte die Staatsanwaltschaft St. Pölten das Verfahren gegen den 27-Jährigen, der nach Bekanntwerden der Vorwürfe den Verein verlassen musste, bereits im März eingestellt. Ein Fortführungsantrag wurde in der Folge von einem Richtersenat klar abgelehnt. Die Begründung: Es liege kein objektivierter Straftatbestand vor.
„Veraltete Bestimmung“
Das aktuell gültige Strafgesetz biete keine entsprechende Rechtsgrundlage dafür, um die Strafverfolgung überhaupt aufzunehmen, erläuterte Michael Schwarz, Präsident der Rechtsanwaltskammer Niederösterreich. Er sieht aufseiten der Politik daher dringenden Handlungsbedarf für Reformen. Die strafrechtliche Verfolgung unfreiwilliger Nacktaufnahmen solle damit ermöglicht werden.
„Derzeit ist nur die heimliche Tonaufnahme strafbar, nicht die heimliche Bildaufnahme. Das ist ein typischer Auswuchs einer veralteten Bestimmung, als heimliche Videoaufnahmen nur mit hohem technischem Aufwand möglich waren. Heute hat aber praktisch jeder ein Smart-Phone mit integrierter Kamera“, so Schwarz. Eine rasche Gesetzesänderung sei notwendig, um diese und vergleichbare Lücken zu schließen und somit heimliche Fotos oder Videoaufnahmen aus dem „höchstpersönlichen Lebensbereich“ strafbar zu machen.
Datenschutzkommission
Derzeit beschäftigt sich die Datenschutzkommission mit dem Fall. Den Ex-Fußballtrainer aus dem Mostviertel droht eine Geldstrafe in der Höhe von bis zu 50.000 Euro.
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