Großmutter in NÖ getötet: Psychiatrisches Gutachten im Mittelpunkt

GROSSMUTTER IN NÖ GETÖTET - 29-JÄHRIGER IN WIENER NEUSTADT VOR GERICHT
Gutachter bescheinigte angeklagtem 29-Jährigen Zurechnungsfähigkeit zum Tatzeitpunkt. Verteidiger beantragte Einholung weiterer Expertise.

In Wiener Neustadt ist am Dienstag der Mordprozess gegen einen 29-Jährigen fortgesetzt worden. Dem Mann wird vorgeworfen, im März seine Großmutter in ihrem Haus in Grafenbach im Bezirk Neunkirchen getötet zu haben. Ihm drohen lebenslange Haft und eine Einweisung. Im Mittelpunkt des Interesses stand am Beginn des zweiten Prozesstags das psychiatrische Gutachten des Sachverständigen Manfred Walzl.

Großmutter in NÖ getötet: Psychiatrisches Gutachten im Mittelpunkt

H. beim Prozessauftakt am 10. Dezember in Wiener Neustadt

Markus H. soll die im Bett liegende 75-Jährige im Schlafzimmer ihres Hauses in der Nacht auf den 23. März geschlagen, gewürgt und ihr zahlreiche Stiche und Schnitte zugefügt haben. Verwendet wurden dabei laut Anklage ein Klapp- und ein Küchenmesser. Die Frau wurde am Vormittag des 23. März tot in ihrem Haus in einer Marktgemeinde im Bezirk Neunkirchen entdeckt. In der folgenden Nacht wurde der Mann im Bezirk Baden festgenommen und in die Justizanstalt Wiener Neustadt eingeliefert. Er wird unter anderem durch mehrere DNA-Spuren belastet.

Angeklagter Enkel bekannte sich nicht schuldig

Der Angeklagte bekannte sich bei seiner Befragung am ersten Tag der Geschworenenverhandlung am vergangenen Dienstag nicht schuldig. Ein Handeln in einem Zustand "unbegründeter Wut" hielt er aber für möglich.

Dem psychiatrischen Gutachten zufolge leidet der 29-Jährige an einer Persönlichkeitsstörung sowie an einer paranoiden Schizophrenie. Zweitere sei zum Tatzeitpunkt in Remission gewesen - "das heißt, er hat keine Symptome mehr gehabt", erklärte Walzl. In Summe liege beim Beschuldigten ein "buntes psychopathologisches Bild" vor. "Ich gehe davon aus, dass die Zurechnungsfähigkeit nicht aufgehoben ist, allenfalls etwas vermindert."

LSD nicht nachweisbar

LSD, das der Angeklagte am 23. März zu sich genommen haben will, sei laborchemisch nicht nachweisbar gewesen. Der 29-Jährige habe im Rahmen der Untersuchung zudem "explizit gesagt, ich höre schon seit Langem nicht mehr Stimmen, habe keine Verfolgungsideen oder anderweitige Halluzinationen", schilderte Walzl.

Auch eine akute Psychose sei nicht vorgelegen - ein davon Betroffener wisse nach dem Abklingen noch von seinem Handeln, der Beschuldigte weise Erinnerungslücken auf. Was übrig bleibe, sei eine emotionale Instabilität: "Da kann es natürlich durchaus passieren, dass man schneller handelt, als man denken kann."

Die für die Gefährlichkeitsprognose zuständige psychologische Sachverständige ortete beim 29-Jährigen ein deutlich erhöhtes Rückfallrisiko, auch "für ein schwereres Delikt". Zudem zeige der Beschuldigte keine Tateinsicht bzw. Reue.

Verteidiger will weiteres Gutachten

Verteidiger Wolfgang Blaschitz beantragte die Einholung "eines weiteren Sachverständigengutachtens aus dem Fachgebiet der Psychiatrie und der Psychologie". Er verwies unter anderem darauf, dass es Walzl und der psychologischen Subgutachterin wegen der "wiederkehrenden Beschäftigung durch die Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt" an Objektivität fehle.

Großmutter in NÖ getötet: Psychiatrisches Gutachten im Mittelpunkt

Verteidiger Wolfgang Blaschitz

Zudem würden die vorliegenden Expertisen "nicht fachgemäß" erscheinen. Beantragt wurde von Blaschitz außerdem die Einholung eines Gutachtens aus dem Fachgebiet der Pharmakologie - zur Beurteilung der im Körper des Beschuldigten gefundenen Substanzen.

Entschieden werden soll über die Beweisanträge gegen 13.00 Uhr. Zu diesem Zeitpunkt wird die Geschworenenverhandlung nach einer Mittagspause fortgesetzt.

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