Geisel-Gangster schluckte vor Prozess Rasierklingen

Herbert Koch wurde 1995 niedergeschossen
23 Jahre, nachdem ein Polizist niedergeschossen wurde, wollte er dem Täter im Gerichtssaal in die Augen sehen.

Weil der Angeklagte kurz vor seinem Prozess Rasierklingen geschluckt hatte, platzte die Verhandlung Dienstagfrüh am Landesgericht Wiener Neustadt. Dabei hätte der Polizeibeamte Herbert Koch nur zu gerne gesehen, wie der 54-jährige Thomas P. von der vorsitzenden Richterin Birgit Borns ordentlich „Schmalz“ bekommt.

Es ist 23 Jahre her, dass der Gewaltverbrecher den Polizisten bei einem Coup in Wien beinahe getötet hätte. P. hatte damals ein Juwelier-Ehepaar entführt. Als Herbert Koch den Geisel-Gangster im Stiegenhaus gegenüberstand und ihn überwältigen wollte, wurde er aus nächster Nähe von ihm niedergeschossen.

„Ich überlebte nur knapp“, schildert Koch. Das Projektil verfehlte nur knapp das Herz und traf innere Organe. Nachdem P. auf der Donau eine Geisel genommen hatte, konnte er damals schließlich überwältigt werden. Der Gewaltverbrecher wurde zu 15 Jahren Haft verurteilt, die er aber nicht zur Gänze absitzen musste. Für Koch eine Farce, dass jemand mit einem derartigen Gefahrenpotenzial so rasch wieder in Freiheit gelangt.

Geläutert dürfte der Kriminelle durch die Vorkommnisse und die Strafe jedenfalls nicht sein. Im Oktober vergangenen Jahres soll Thomas P. den Mitarbeiter einer Poststelle in Breitenfurt im Bezirk Mödling während eines bewaffneten Überfalles eine Pistole mit den Worten „Ich blas’ dir das Gehirn raus“ an den Kopf gehalten haben. Kurz darauf brachten Raubermittler des nö. Landeskriminalamtes ( LKA) den Schwerverbrecher zur Strecke.

Späte Beichte

Geisel-Gangster schluckte vor Prozess Rasierklingen

Während er über den Raub nicht viel erzählen wollte, legte er den Kriminalisten gegenüber eine ganz andere Beichte ab: 1995 hatte er mit Komplizen unter Waffengewalt die Ehefrau des damaligen Direktors einer Bank in Wien als Geisel genommen. Die Täter erpressten von der Bank eine Million Schilling Lösegeld und ließen die Frau später frei. Derzeit prüft das Oberlandesgericht Wien ob auch dieser Sachverhalt nach 23 Jahren zur Anklage kommt oder bereits Verjährungsfristen eingetreten sind. Eine Entscheidung ist noch offen.

Koch hofft, dass der Serientäter die Strafe bekommt, die er verdient: „Er hat beinahe jemanden getötet.“

Der Prozess wegen des Raubs in Breitenfurt soll nun im August stattfinden.

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