NÖ gegen Wien: Gericht weist Klage im Gastpatienten-Streit ab
Die Causa Gastpatienten beschäftigt die Gerichte.
Das nächste Kapitel im Streit zwischen Wien und Niederösterreich um die Gastpatienten schreibt das Landesgericht für Zivilrechtssachen (LGZ) in Wien. Oder besser: Es schreibt es nicht.
Denn dieses Gericht hat laut einem Bericht des Nachrichtenmagazins "profil" am Mittwoch entschieden, für die Klärung dieser Frage nicht zuständig zu sein.
Wie berichtet, unterstützt das Land Niederösterreich einen Patienten aus dem Bundesland, der sich einer Operation in Wien unterziehen wollte.
Der Mann sei Anfang 2024 darüber informiert worden, dass er im Orthopädischen Spital in Speising für eine Hüftoperation vorgesehen sei. Im April 2025 sei hingegen die Information gekommen, dass man in Wien verpflichtet sein, "in erster Linie die Versorgung der Wiener Bevölkerung" sicherstellen zu müssen.
Doch das Handelsgericht zuständig?
Die zuständige Richterin am LGZ habe nun aber einen Zurückweisungsbeschluss gefasst, hieß es unter Berufung auf eine Gerichtssprecherin. Die Klagsseite könne dagegen Rekurs beim Oberlandesgericht Wien einlegen oder das LGZ per "Überweisungsantrag" zu ersuchen, den Fall ans Handelsgericht zu übertragen.
In der Klage war laut "argumentiert worden, dass in dieser Sache "keine Streitigkeit aus einem unternehmensbezogenen Geschäft" vorliege, welche vor dem Handelsgericht verhandelt werden müsse. Stattdessen bestehe eine "gesetzliche Pflicht" zur Aufnahme von Patienten.
Das Landesgericht für Zivilrechtssachen teilt diese Ansicht nicht. Im Gegenteil. Dort vertritt man explizit die Ansicht, dass es sich um eine Vertragsfrage handle - nämlich, ob das Spital mit dem Patienten einen Behandlungsvertrag abschließen hätte müssen - und deshalb eben das Handelsgericht zuständig sei.
"Patient wird recht bekommen"
Michael Prunbauer, der NÖ Patientenanwalt, betont vorerst, dass "in der Sache damit keine Klärung" erfolgt sei. Es handle sich um eine rein formale Entscheidung und geht davon aus, dass der Kläger sich nun - weiterhin unterstützt vom Land NÖ - an das zuständige Handelsgericht wenden werde.
Er sei "zuversichtlich, dass der Patient Recht bekommen werde", von welchem Gericht sei dabei unerheblich. "Es ist allen klar, dass es sich um keine einfache rechtliche Fragestellung handelt", räumt Prunbauer ein, "deshalb wird ja mit diesem Präzendenzfall die Klärung dieser Frage versucht."
Das sei nicht nur im Interesse des Landes Niederösterreich, sondern habe eine entscheidende Wirkung auf als Patientinnen und Patienten im Bundesgebiet, wenn die Abweisung eines Patienten in Wien für rechtswidrig eklärt wird. Oder eben nicht.
Hacker ruft Land NÖ zu neuen Verhandlungen auf
Der Wiener Gesundheitsstadtrat Peter Hacker (SPÖ) will die Entwicklungen "nicht weiter kommentieren", er hoffe aber, dass die NÖ Landesregierung die Entscheidung zum Anlass nehme, zur Sachpolitik zurückzukehren und "mit der Stadtpolitik Gespräche führt, damit die Frage am Verhandlungstisch und nicht vor Gericht gelöst" werde.
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