Unzulässige EVN-Preiserhöhung: 155.000 Kunden haben Rückzahlung beantragt

Niederösterreichs Energieversorger EVN.
Nach einer Klage des Vereins für Konsumenteninformation wegen unrechtmäßiger Tariferhöhungen hat Energieversorger EVN nun im Zuge eines Vergleichs Geld rückerstattet.

Zusammenfassung

  • EVN erhöhte im September 2022 wegen der Energiekrise die Preise für Strom und Gas um bis zu 150 Prozent, was vom OLG Wien später als unzulässig erklärt wurde.
  • Im Rahmen eines Vergleichs mit dem VKI erhielten rund 160.000 betroffene Kunden Rückzahlungen zwischen 50 und 300 Euro, abhängig vom Verbrauch.
  • Der Verbraucherschutzverein (VSV) hält den Vergleich für unzureichend und hat eine eigene Klage zur weiteren Rückerstattung eingereicht.

Im September 2022 hat die EVN Preise in bestimmten Tarifgruppen erhöht. Der niederösterreichische Energieversorger hat wegen der Energiekrise im Zuge des Ukraine-Kriegs eine Preisanpassung vorgezogen, die grundsätzlich erst für Jänner geplant war. Für EVN-Kunden erhöhten sich die Preise für Strom und Gas schlagartig um bis zu 150 Prozent.

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) klagte erfolgreich - das Oberlandesgericht Wien (OLG) hat die Preisanpassungsklausel der EVN für unzulässig erklärt.

VKI und EVN einigten sich auf einen Vergleich: Betroffene Kunden sollten die Mehrkosten, die durch die Preisanpassung entstanden, ausgeglichen bekommen. Dafür konnten sie bis 31. Juli eine Ausgleichszahlung oder eine Gutschrift im Bonuspunkteprogramm beantragen. Die EVN hatte im Mai Informationsschreiben an mehr als 300.000 betroffene Haushaltskunden verschickt.

155.000 EVN-Kunden haben solch eine Rückzahlung auch beantragt, berichtet ORF NÖ. Zwischen 50 und 300 Euro haben betroffene Kunden rückerstattet bekommen. Auch wenn die Frist mit 31. Juli abgelaufen ist, werde man aber noch bis Montag Anträge annehmen, so Konzernsprecher Stefan Zach. In Summe erwarte man dann knapp 160.000 Rückzahlungen.

Die meisten Anträge wurden online eingebracht (56 Prozent), 70.000 Menschen beantragten die Rückzahlungen via Telefon, 40.000 in den EVN-Servicezentren und 3.000 in den EVN-Infobussen, die in insgesamt 18 Gemeinden unterwegs waren.

Welche Tarife betroffen sind

Die Höhe der Ausgleichszahlung bzw. der Gutschrift ist abhängig vom individuellen Verbrauch. Folgende Tarife waren von der Preiserhöhung 2022 betroffen: Optima Strom, Optima Eco, Optima Natur, Optima Eco Natur, Optima Gas und Optima Biogas.

Zweites Verfahren angestrebt

All jene, die die Rückzahlung im Zuge des VKI-Vergleichs beantragt und bekommen haben, steht nun kein Rechtsweg mehr offen. Alle anderen können sich einem weiteren Verfahren anschließen. Der Verbraucherschutzverein (VSV) hält den Vergleich des VKI mit der EVN für Kunden nicht vorteilhaft und strengt eine eigene Klage an. "Wir haben anhand von Musterfällen diese Vergleichsbeträge nachgerechnet und mussten feststellen, dass erheblich weniger zur Rückzahlung angeboten wird, als die Kunden Anspruch hätten", argumentiert der VSV.

Der VSV hat im Namen von 90 EVN-Kunden eine sogenannte "Abhilfeklage" gegen die EVN eingebracht – also eine Klage, um Rückerstattungen an die Kunden zu erwirken. Das Gericht muss diese allerdings noch zulassen.

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