Drei Jahre Haft für rechten Liedermacher

Mehrere Einsatzfahrzeuge der österreichischen Polizei vor einem modernen Gebäude.
Fünf weitere Beschuldigte wurden in Korneuburg ebenfalls (nicht rechtskräftig) verurteilt.

Im Wiederbetätigungsprozess gegen einen rechten Liedermacher aus Deutschland und fünf weitere Beschuldigte sind am Donnerstag am Landesgericht Korneuburg alle Angeklagten vom Geschworenensenat schuldig gesprochen worden. Sie bekamen Haftstrafen zwischen sechs Monaten bedingt und drei Jahren. Die Urteile sind nicht rechtskräftig. Bis auf eine Angeklagte, die sich Bedenkzeit erbat, nahmen alle ihre Strafen an.

Der Vorsitzende sah bei den Angeklagten die abgelegten reumütigen Geständnisse als Milderungsgründe. Erschwerend bewertete er aber beim Hauptangeklagten die Anstiftung von den Mitangeklagten.

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