Drängler sah auf der Autobahn rot: Haft wegen Gemeingefährdung

Drängler sah auf der Autobahn rot: Haft wegen Gemeingefährdung
Rowdy verursachte auf der A 22 einen schweren Unfall. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Glaubt man den Ausführungen des 52-jährigen Wieners, dann handelt es sich bei ihm um die Lenker-Gattung Sonntagsfahrer. Mit 70 km/h will er auf der Donauufer-Autobahn (A22) gefahren sein. Ganz gemütlich, er hatte ja keinen Stress. „Ich wollte mir mit meiner Lebensgefährtin und der Kleinen einen schönen Tag in Kleinhaugsdorf (Grenzübergang, Anm.) machen“, schildert er. Er markiere ja nicht den Halbstarken auf der

Straße.

Was sein Unfallgegner schildert, hört sich aber komplett anders an. „Ich habe einen Pritschenwagen überholt, da war plötzlich ein schwarzer Passat hinter mir – so dicht, dass ich das Kennzeichen nicht mehr sehen konnte. Er hat mehrmals die Lichthupe betätigt und mir den Mittelfinger gezeigt.“

Schlangenlinien

Auch, als der Wiener das andere Auto bei Stockerau-Mitte überholen konnte, ließ er nicht locker. Er tippte mehrfach auf die Bremse, fuhr Schlangenlinien, gestikulierte wild. „Ich habe deshalb den Sicherheitsabstand vergrößert“, schildert der Servicetechniker aus dem Weinviertel, der mit seiner Mutter unterwegs war. Ein guter Instinkt. Denn wenig später leitete der Wiener mitten auf der Autobahn eine Vollbremsung ein und stellte sein Auto quer. Der Servicetechniker konnte noch rechtzeitig stehen bleiben, doch ein Lkw mit 40-Tonnen-Fracht schaffte es nicht mehr – er fuhr auf das Auto vor ihm auf.

Die Mutter des Servicetechnikers erlitt Kopfverletzungen, war kurzfristig bewusstlos. Alle anderen Beteiligten kamen ohne schwere Verletzungen davon. „Der Angeklagte ist erst mit seinem Auto an der Stoßstange gepickt, hat sich äußerst rücksichtslos verhalten. Er hat damit viele Menschen gefährdet“, sagt Staatsanwalt Stefan Dunkl. Er will deshalb auch das Tatmittel des Angeklagten, seinen Pkw, konfiszieren. Doch das ist nicht mehr nötig, mittlerweile hat er es ohnehin verkauft.

„Ich bin doch kein Rambo“, beteuert der Angeklagte. „Ich liebe mein Leben.“ Sein Anwalt ist der Meinung, dass er eigentlich Opfer ist, nicht Täter. „Wenn Sie sich anschauen, wie sein Auto zugerichtet worden ist...“

Der Argumentation kann Richter Martin Bodner nicht folgen. Urteil: 24 Monate Haft, davon acht unbedingt wegen vorsätzlicher Gemeingefährdung und Körperverletzung. Nicht rechtskräftig.

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