Bürger kämpfen gegen Park-Falle

"Bei uns hat er nur zwei Tage lang ein Geschäft gemacht. Wir haben uns das nicht gefallen lassen", erzählt Würstelstand-Besitzer Johann Troll.
Der Wirt aus Strasshof (NÖ) hat sich vor Kurzem einen regelrechten Kleinkrieg mit jenem Parkplatz-Mieter geliefert, der seit Mai "Falschparker" auf den Parkflächen ehemaliger Zielpunkt-Filialen in Wien, Niederösterreich und der Steiermark zur Kasse bittet. Neonfarbene Plakate auf seinem Auto und Fahrrad am Straßenrand warnten Autolenker, den Parkplatz, in dessen Eck sich der Würstelstand befindet, zu benützen. Im Grätzel wurden Plakate aufgehängt und Flugblätter verteilt.

Indes mehren sich die Hinweise, dass es dem Parkplatz-Mieter ausschließlich ums Geschäftemachen geht. So hat er etwa bei einer renommierten Wiener Rechtsanwältin angefragt, ob sie ihn in puncto Mahnschreiben vertreten könne. "Eine sehr wirtschaftliche Methode wäre es, die Störer mittels Mahnschreiben vorab aufzufordern, weitere Störungshandlungen binnen kurzer Frist unter Bezahlung eines Verwaltungsaufwandes zu unterlassen ... Für den Fall, dass von Ihrer Kanzlei Besitzstörungsklage gegen einzelne Störer eingebracht werden sollte, würde dies auf Ihr Risiko und Ihre Kosten erfolgen", schrieb der Mann.
Konkret könne die Kanzlei von der Mahngebühr 80 Euro Aufwandsentschädigung in Abzug bringen, dazu kämen 15 Euro für die Halter-Anfrage. Der Rest solle auf sein Firmenkonto überwiesen werden. Das sei aber Unrecht, meint die Anwältin: "Das Geschäftsmodell ist standesrechtlich fragwürdig, wenn sich hier Anwälte beteiligen." Dennoch fand der Unternehmer zwei Anwälte, die pro Mahnschreiben bis zu 315 Euro eintrieben.
Mitunter aber nicht rechtmäßig: Zumindest eine Betroffene berichtet, auf einem der angemieteten Zielpunkt-Parkplätze bereits fotografiert und "bestraft" worden zu sein, bevor der Mietvertrag zwischen dem Unternehmer und dem Vermieter, der Immobilienverwaltung Eagle Real Estate, überhaupt gültig war. Erst nach Urgenz sei der Betrag rückerstattet worden. Fakt ist, dass die Parkplätze laut Eagle Real Estate an unterschiedlichen Tagen angemietet wurden. Jene in Wien-Favoriten, Perchtoldsdorf und Guntramsdorf am 15. Mai, die in Wien-Liesing, Seiersberg und Poysdorf am 19. Mai.
Sittenwidrig?
"So wie das aussieht, könnte das langsam sogar ins Strafrechtliche hineingehen", kommentiert ÖAMTC-Jurist Nikolaus Authried. Der Autofahrer-Club strebt ein Musterverfahren an, denn laut einer (nicht rechtskräftigen) Entscheidung des Landesgerichts Eisenstadt sei das Provozieren von Besitzstörungsklagen durch mangelhafte Kennzeichnung sittenwidrig. Zwar sei das Verfahren nach dem Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb verhandelt worden, eine ähnliche Argumentation sei aber auch hier denkbar, sagt Authried.
Die Geschäftsleute aus Strasshof raten jedenfalls, sich zu wehren.
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