Bluttat in Asylheim: Verdächtiger nicht zurechnungsfähig

Mord in Asylunterkunft
Verfahren gegen 25-jährigen Terry A. zur Einweisung in Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher läuft.

Terry A., der in Verdacht steht, in der Nacht auf 3. Mai im Flüchtlingsheim St. Gabriel einen 26-jährigen Mitbewohner aus Bangladesch getötet zu haben, wurde als unzurechnungsfähig eingestuft.

Der bestellte psychiatrische Sachverständige habe das Gericht vorab informiert, dass Terry A. zu sämtlichen Tatzeitpunkten nicht zurechnungsfähig gewesen sei, sagt sein Verteidiger Wolfgang Blaschitz. Also weder bei der Bluttat, noch am nächsten Tag, als A. auf einem Spielplatz Kinder mit dem 30 Zentimeter langen Meißel bedroht und versucht habe, diese niederzuschlagen. Gegen A. läuft nun ein Verfahren zur Unterbringung in einer Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher, die U-Haft wurde in eine vorläufige Anhaltung umgewandelt. Laut Gutachter leidet A. an paranoider Schizophrenie. Nach wie vor sei er aggressiv, sodass Gefahr von dem 25-Jährigen ausgehe. Er benötige dringend ärztliche Aufsicht und eine 24-Stunden-Betreuung. Blaschitz hatte stets an der Zurechnungsfähigkeit seines Mandanten gezweifelt.

Blutspuren

Mittlerweile steht fest, dass das Blut, das bei der Festnahme des Nigerianers an seinen Schuhen haftete, von Opfer Razib D. stammte. An dem Meißel hätten sich aber nur Mischspuren befunden, sagt Blaschitz. Ein stringenter Tatnachweis sehe anders aus.

Wie berichtet, war A. vor der Bluttat aus der Asylunterkunft weggewiesen worden. In der Nacht soll er sich eingeschlichen und Razib D. getötet haben. D. wies massive Einstiche und klaffende Wunden im Halsbereich auf. Er wurde laut Polizeibericht am Rücken liegend in der Aula gefunden. Er hatte einen blutigen Schal um den Hals gewickelt, auf seinem Körper lag ein Besen. Tags darauf soll A. die Kinder attackiert haben. Es brauchte acht Polizisten, um ihn festzunehmen, wobei A. einem Beamten eine lange Kratzwunde zufügte.

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