Die Frauen waren „teils sehr naiv und ließen sich vom Angeklagten leicht täuschen und ausnutzen“, sagte Staatsanwältin Gudrun Bischof in ihrem Eröffnungsvortrag. Vier von ihnen soll der bisher strafrechtlich Unbescholtene mithilfe alkoholischer Getränke K.-o.-Tropfen verabreicht haben.
Später soll es zu Vergewaltigungen gekommen sein. Der Schauplatz der Taten soll mehrmals ein Tonstudio des 40-Jährigen im Bezirk Tulln gewesen sein, das Objekt habe dem Beschuldigten immer wieder als Treffpunkt mit jungen Frauen gedient.
Kontakte für Frauen "anziehend"
Ganz anders das Bild, das Verteidiger Klaus Ainedter von dem Beschuldigten zeichnete: In seinem Business habe er viele Frauen kennengelernt, und ja, er habe auch eine Vielzahl an sexuellen Kontakten gehabt. „Aber die Mädels haben gewusst, worauf sie sich einlassen“, betonte er vor Gericht.
Die Kontakte seines Mandanten in die Musikbranche hätten die Frauen angezogen, nicht zuletzt aufgrund der Freundschaft des Beschuldigten zu einem bekannten deutschsprachigen Rapper.
Der Verteidiger sah „keinen einzigen objektivierbaren Beweis bei sieben Zeuginnen“ und stellte eine Absprache der Frauen in den Raum. Zudem hinterfragte er, warum die Betroffenen nicht schon früher Anzeige gegen den Mann erstattet hatten.
Zweifel an Gutachten
Für die Staatsanwaltschaft waren die Gründe für ihre Zurückhaltung klar: Ein emotionales Abhängigkeitsverhältnis zum Beschuldigten sei ein Muster in den Fällen gewesen. Die verspäteten Anzeigen würden unterstreichen, „welche Angst“ die Opfer gehabt hätten.
Zweiter Streitpunkt war die vorgelegte psychiatrischen Expertise, auf die die Staatsanwaltschaft verwies. Dieser zufolge bestehe die Gefahr, dass der Mann analoge strafbare Handlungen „in absehbarer Zeit“ begehen könnte. Eine Einschätzung, der Verteidiger Ainedter keinen Glauben schenken will; er führte zwei eingeholte Gegengutachten von Privatsachverständigen ins Treffen und wollte auch die Absetzung des Sachverständigen durchsetzen. Diese lehnte das Schöffengericht aber nach einer Beratung ab.
Bevor es zu den Zeugeneinvernahmen kam, wurde die Öffentlichkeit von dem Prozess ausgeschlossen. Als weitere Prozesstage wurden vorerst der 11., 13. und 20. Juli sowie der 2. und 3. August angesetzt.
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