Ab 19. Mai: Testpflicht beim Betreten der AMS-Stellen in NÖ

Ab 19. Mai: Testpflicht beim Betreten der AMS-Stellen in NÖ
Das Arbeitsmarktservice wird im Kampf gegen das Coronavirus von seinem Hausrecht Gebrauch machen.

Die für den 19. Mai geplanten Öffnungsschritte werden von vielen Sicherheitsmaßnahmen begleiten. Nun hat das Arbeitsmarktservice Niederösterreich angekündigt, dass es bei den Servicestellen zu Zutrittstests kommen wird. Heißt im Klartext: Jeder, der eine Geschäftsstelle betreten möchte, muss einen negativen Corona-Test oder einen gleichwertigen Nachweis vorweisen

Ab 19. Mai: Testpflicht beim Betreten der AMS-Stellen in NÖ

AMS-Landesgeschäftsführer Sven Hergovich

„Die umfassenden Öffnungsschritte bringen ein Ansteigen der sozialen Kontakte und damit auch ein höheres Infektionsrisiko und davor möchten wir alle Beteiligten – Kunden und Mitarbeiter – bestmöglich schützen“, erklärt AMS NÖ-Landesgeschäftsführer Sven Hergovich.

Einen der folgenden Nachweise benötigen Personen ab 19. Mai, wenn sie eine der AMS NÖ-Geschäfts-stellen betreten wollen:

• Antigentest durch geschultes Personal (max. 48 Stunden alt)

• PCR-Test (max. 72 Stunden alt)

• Impfnachweis (Stichtag: 1. Impfung + 21 Tage)

• Nachweis der Erkrankung (max. 6 Monate at)

• Antikörpernachweis (max. 3 Monate alt)

Mit der Einführung dieser „Zutrittstests“ für die Geschäftsstellen macht das AMS NÖ von seinem Hausrecht Gebrauch. Hergovich: „Es wird in vielen Lebensbereichen zur ‚neuen Normalität‘gehören, dass man eine Art von Nachweis erbringen muss, auch im AMS NÖ werden wir das so handhaben.

 

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