50-Jähriger stach auf schlafende Ehefrau ein: vier Jahre Haft

Prozess gegen 50 Jahre alten Mann wegen versuchten Mordes
Der Handwerker räumte die Tat während des Prozesses ein, aber nicht die Schuld. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Dass er mehrmals auf seine schlafende Frau mit einem Küchenmesser eingestochen hat – das gibt der 50-jährige Angeklagte Freitagfrüh gleich zu Beginn des Geschworenenprozesses im Landesgericht Krems zu. Doch schuldig im Sinne des von der Staatsanwaltschaft angeklagten Mordversuches bekennt er sich nicht.

Er sei in einem psychischen Ausnahmezustand gewesen, an den er sich nur noch bruchstückhaft erinnern könne. „Zum Tatzeitpunkt war er wegen seiner psychischen Erkrankung nicht schuldfähig“, betont Verteidiger Christian Hirtzberger.

Die Nacht zum 22. Oktober 2018 wird kein Mitglied der vierköpfigen Familie wohl je wieder vergessen können. Da stand der bisherige Vorzeige-Vater auf, holte ein Messer aus der Küche und rammte es seiner Frau in die Brust. Der „Liebe meines Lebens“, wie der Angeklagte  im Prozess betont.

Er habe – als Ergebnis monatelanger düsterer Grübeleien – seinem Leben ein Ende setzen und die Frau, sowie die beiden Kinder „mitnehmen“ wollen. Weil er sich sorgte, dass sie es alleine nicht schaffen.

Immer wieder stach er auf die Frau ein, die die Klinge mit den Armen abzuwehren versuchte. „Wenn Sie einige Zentimeter anders getroffen hätten, hätten sie ihr Herz getroffen“, sagt Staatsanwalt Franz Hütter.

Wahnsinnstat

Der Wahnsinn seiner Tat sei ihm bewusst geworden, als die blutüberströmte Frau, auf die er mehrmals eingestochen hatte, in ihrer Todesangst aus dem Fenster um Hilfe schrie. „Da bin ich munter geworden. Habe gedacht: das Blut, wenn die Kinder kommen, was habe ich getan“, schildert der 50-jährige Handwerker.

Dann habe die Frau gesagt, er solle die Rettung rufen. Das habe er getan und Erste Hilfe geleistet, nach telefonischen Anweisungen ein Tuch auf die Wunden gedrückt.

Monate davor war das Einfamilienhaus der Familie im Bezirk Krems abgebrannt. Zerstört auch die gesamte Massivholzeinrichtung, die der Handwerker in unzähligen Nächten gefertigt hatte, damit seine Kinder keine Giftstoffe aus den Spanplatten einatmen mussten.

Wirtschaftlich war der Brand kein Drama, die Versicherung hat den Großteil des Schadens bezahlt. „Aber ich war verzweifelt, weil ich meine Familie nicht davor beschützen konnte“, betont der Angeklagte, der etwa eine Woche vor der Tat noch das Gespräch mit einem Krisenspezialisten des Roten Kreuzes suchte.

Keine Geisteskrankheit

Seine Frau hält ihn heute noch für den besten Ehemann. Sie und die Kinder besuchen ihn in der Haft, ebenso wie die Eltern, die Brüder und ein Nachbar.

Der vom Gericht bestellte psychiatrische Sachverständige hielt in der Geschworenenverhandlung fest, dass beim 50-Jährigen keine Geisteskrankheit und keine „sehr schwere Persönlichkeitsstörung“ vorliege. Auch sei die Handlung des Mannes nicht aus dem Affekt erfolgt.

„Von aufgehobener Einsichts- und Steuerungsfähigkeit kann also überhaupt nicht gesprochen werden“, der Beschuldigte sei zum Tatzeitpunkt zurechnungsfähig gewesen, sagte der Gutachter. „Eine Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher steht aus meiner Sicht überhaupt nicht zur Debatte.“

Der Verteidiger sah dies anders und beantragte die ergänzende Einholung eines psychiatrischen-psychologischen Gutachtens unter Einbeziehung der Krankengeschichte - der Beschuldigte wird seit Monaten in einem Wiener Spital psychiatrisch behandelt. Der Antrag wurde vom Gericht abgewiesen.

Verurteilt

Am frühen Abend sprach das Gericht den 50-Jährigen schließlich schuldig und verturteile ihn wegen absichtlicher schwerer Körperverletzung zu vier Jahren Haft. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Die Laienrichter bejahten die Hauptfrage nach versuchtem Mord einstimmig, werteten die gesetzten Rettungsmaßnahmen des Beschuldigten allerdings als Rücktritt vom Versuch. Die Eventualfrage nach absichtlicher schwerer Körperverletzung wurde von allen acht Geschworenen mit Ja beantwortet.

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