Verleger drohte Lehrling in Handyshop: Erneut verurteilt
In Klagenfurt fand die Verhandlung statt (Symbolbild).
Zusammenfassung
- Verleger wegen gefährlicher Drohung gegen Handyshop-Lehrling und Verleumdung zu 20.000 Euro Geldstrafe und drei Monaten bedingter Haft verurteilt.
- Vorfall ereignete sich nach Streit um kostenlosen Austausch einer Handyfolie, wobei der Verleger dem Lehrling drohte und falsche Angaben gegenüber der Polizei machte.
- Das Urteil ist rechtskräftig, der Verleger verzichtete auf weitere Rechtsmittel und kündigte rechtliche Schritte gegen namentliche Nennung in Medien an.
Nach wüsten Szenen in einem Handyshop in Klagenfurt ist am Mittwoch ein österreichischer Verleger wegen gefährlicher Drohung verurteilt worden. Die Verurteilung kam zu einem bereits rechtskräftigen Schuldspruch wegen Verleumdung hinzu.
Richterin Sabine Götz verhängte am Landesgericht Klagenfurt für beide Delikte insgesamt eine unbedingte Geldstrafe von 20.000 Euro (200 Tagessätze zu je 100 Euro) und drei Monate bedingte Haft. Das Urteil ist bereits rechtskräftig.
Lehrling in Handyshop gedroht
Zu den hitzigen Szenen war es im Sommer 2024 in einem Handyshop in einem Klagenfurter Einkaufszentrum gekommen. Der Angeklagte wollte dort eine Handyfolie gratis ausgetauscht haben, was der Lehrling des Geschäfts aber ablehnte. Daraufhin habe der Verleger laut Anklage gedroht: "Sie sind tot! Sie sind imagemäßig tot!" Als er begann, den Lehrling zu filmen, nahm dieser ihm das Handy ab. Der anrückenden Polizei erzählte der Unternehmer dann, er sei niedergeschlagen und schwer an der Hand verletzt worden.
Das stellte sich später dank Auswertung der Videoüberwachung als falsch heraus. Trotzdem verlor der Lehrling seinen Job.
Verleger bekämpfte erstes Urteil
Ein erster Prozess gegen den Verleger im Jahr 2025 endete mit einer nicht rechtskräftigen Verurteilung des Verlegers wegen Verleumdung und gefährlicher Drohung zu 320 Tagessätzen zu je 300 Euro, also gesamt 96.000 Euro. Obwohl dieser nach einigem Hin und Her seine Schuld eingeräumt hatte ("Wenn es für Dummheit eine Strafe geben würde, müsste man mich für drei Jahre ins Gefängnis stecken"), meldete er gegen das Urteil Rechtsmittel an, das teilweise erfolgreich war. Während die Verleumdung in der Instanz bestätigt wurde, musste der Anklagepunkt um die Drohung noch ein Mal vor dem Landesgericht verhandelt werden.
"Ich war völlig weggetreten"
Beim Prozess am Mittwoch ging es also nur mehr um den Vorwurf der gefährlichen Drohung. Dabei setzte der Angeklagte mehrmals zu langatmigen Rechtfertigungen an: Er sei von dem Lehrling "angeschrien" worden, so der Mann, der weiterhin darauf beharrte, "drei schwere Verletzungen" davongetragen zu haben. Auch wenn er festhielt: "Mein Verhalten gereicht mir nicht zur Ehre, ich bedauere das außerordentlich." Auf die Frage der Richterin, wie er seine Äußerungen gemeint habe, gab er an: "Ich war in einer Tunnelsituation, ich war völlig weggetreten."
Aber: "Ich hatte nie etwas gegen diesen jungen Mann. Sondern gegen diese Firma, die offensichtlich bei der Ausbildung keinen Wert darauf legt, ihren Mitarbeitern mitzugeben, wie sie sich zu verhalten haben." So weit hätte es ja auch gar nicht kommen müssen, meinte der Angeklagte: "Ich wollte ja nur bei jemandem, der kein Lehrling ist, etwas reklamieren." Auf die Frage, was "der Bedeutungsinhalt" gewesen sei, sagte der Verleger: "Das war meine Äußerung, zu sagen, dass der Vorfall in die Medien kommen wird. Gemeint war nicht er, sondern das Unternehmen."
Vor Gericht sagte auch der betroffene Lehrling aus. "Die Drohung hat erst gelautet 'Sie sind tot', und zwar bis ich die Polizei gerufen habe. Ich habe das als 'tot' im Sinne von Sterben aufgefasst." Erst danach seien die Wortlaute "Sie sind medial tot" und "Das steht morgen in allen Zeitungen" gefallen: "Das war dann meine Angst. Dass Leute, die mich kennen, etwas lesen, was vorgefallen ist und was vielleicht gar nicht stimmt." Seinen Job habe er verloren, weil er "unter Druck leider" einer einvernehmlichen Auflösung des Dienstverhältnisses zugestimmt habe.
"Ich bin bestraft in gewaltigem Ausmaß"
"Der Angeklagte hat gewusst, welche Folgen das Ganze haben wird und auch tatsächlich hatte", sagte Staatsanwältin Karin Schweiger in ihrem Plädoyer: "Das war auch die Absicht des Angeklagten, also jedenfalls eine Verletzung der Ehre und des Vermögens." Die Verteidigerin des Angeklagten meinte hingegen, die Aussage sei "im Affekt, ohne ernsthafte Drohnabsicht" erfolgt.
In seinen Schlussworten holte der Angeklagte noch einmal aus: "Die Sache hat sich in die andere Richtung gedreht. Ich habe einen wirtschaftlichen Schaden und einen Imageschaden davongetragen, der tausendfach höher ist als das, was ein Gericht jemals als Strafe verhängen könnte." Dafür verantwortlich seien auch "mehrere 100.000 Kommentare in den Sozialen Medien", weil zu wenig berichtet worden sei, was seine Handlung ausgelöst habe: "Ich bin bestraft in einem Ausmaß, das gewaltig ist", das sei auch in das Urteil einzubeziehen. "Niemals" habe er auch daran gedacht, "einem jungen Menschen zu schaden", ihm sei es einzig um ein "unprofessionelles Verhalten in einem Geschäft" gegangen, "wie ich es noch nie erlebt habe".
Richterin: "Herabsetzung des Ansehens"
Richterin Götz sah hingegen eindeutig eine gefährliche Drohung verwirklicht. "Dass Sie aufgebracht waren, glaube ich Ihnen." Man könne aber nicht sagen, dass die Äußerung "milieubedingt" gewesen sei: "Ich glaube nicht, dass das Ihr alltäglicher Jargon ist. Aber ich glaube schon, dass Sie den Vorfall in die Medien bringen wollten." Und das hätte dann "natürlich" tatsächliche Auswirkungen gehabt. Das müsse auch nicht am Arbeitsmarkt sein, sondern könne auch über eine "Herabsetzung des Ansehens, auch wenn nur im privaten Bereich" geschehen.
Der - im Vergleich zum Ersturteil - geringere Tagessatz wurde mit einem nun niedrigeren Einkommen des Angeklagten begründet, allerdings wurde die Strafe auch in eine unbedingte Geld- und eine bedingte Haftstrafe gesplittet. "Das Verfahren hat mich sehr mitgenommen und hat mein Leben massiv beeinflusst. Ich würde nun gerne ein ruhiges Leben führen ohne Gerichte", begründete der Angeklagte seinen Rechtsmittelverzicht, den auch Staatsanwältin Schweiger erklärte.
Dass der Angeklagte Wert auf ein ruhiges Leben legen wolle, wurde auch durch seine letzten Worte im Gerichtssaal deutlich. Dabei kündigte er rechtliche Schritte gegen die zahlreich im Saal vertretenen Medienvertreter an, sollte er in der Berichterstattung namentlich erwähnt werden.
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