Staatsfeindliche "Richterin" wurde in Slowenien festgenommen

Polizeiemblem
Die 67-jährige war nach Schwerpunktaktion mit mehreren Razzien untergetaucht. Die Vorwürfe reichen von Betrug bis zum Verbotsgesetz.

Mit einem EU-Haftbefehl ist am Mittwoch in Slowenien eine dort untergetauchte, 67-jährige Österreicherin festgenommen worden, die als Führungsfigur in der staatsfeindlichen Verbindung „Bundesstaat Preußen“ gilt. Wie die Landespolizeidirektion Kärnten mitteilte, hatte sich die selbsternannte „Richterin“ nach einer Schwerpunktaktion mit mehreren Razzien im Vorjahr abgesetzt, um sich der Strafverfolgung zu entziehen. Sie soll sich seither weiter staatsfeindlich engagiert haben.

So soll sie weiter Mitglieder angeworben und finanzielle Mittel für die Verbindung lukriert haben. „Dies erfolgte jedoch teilweise in betrügerischer Absicht, indem sie Mitbeschuldigte täuschte“, hießt es in der Polizei-Aussendung. Außerdem machte die Frau Eingaben für Mitstreiter bei echten Gerichten, was die Ermittlungen erschwerte.

Es gab „Todesstrafe“-Drohungen gegen Staatsanwälte, sollten diese die Ermittlungen nicht einstellen. Die 67-Jährige soll als „Richterin“ des fiktiven Staats auch einen „Strafenkatalog“ für die eigenen Mitglieder entworfen und Hoheitsrechte der Republik Österreich „aufgehoben“ haben. Die selbsternannte „Richterin“ stellte Haftbefehle gegen echte Richter und Polizeibeamte aus und schrieb an einer „Verfassung“ mit.

Der Festgenommenen werden nun die führende Beteiligung an der staatsfeindlichen Verbindung, gefährliche Drohung, versuchter Widerstand gegen die Staatsgewalt, schwerer gewerbsmäßiger Betrug, Verhetzung sowie Verstöße gegen das Verbotsgesetz zur Last gelegt. Die 67-Jährige soll nationalsozialistische Verbrechen grob verharmlost haben.

Beim „Bundesstaat Preußen“ handelt es sich um eine österreichweit agierende, staatsfeindliche Bewegung. Ihre Mitglieder sind dafür bekannt, bei verschiedenen Behörden unzählige Schriftstücke einzureichen, die eine ablehnende Haltung gegen den Rechtsstaat ausdrücken. Den staatlichen Organen sowie dem geltenden Recht wird die Legitimation abgesprochen.

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