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Arzt-Prozess: Gutachter kritisiert Katzenkralle-Therapie

Nach dem Tod einer 14-jährigen Krebspatientin und eines weiteren Mannes steht ein Kärntner Arzt erneut vor Gericht. Die Vorwürfe sind massiv.
Holztür mit der Aufschrift „Verhandlungssaal“ und einem Handyverbotsschild, Tür ist leicht geöffnet.

Ein Prozess gegen einen Kärntner Arzt wegen grob fahrlässiger Tötung und Gefährdung der körperlichen Sicherheit ist am Freitag erneut vertagt worden. 

Die Staatsanwaltschaft Klagenfurt macht ihn für den Tod einer 14-jährigen Krebspatientin mitverantwortlich, der er Infusionen mit Katzenkralle, einer Pflanzenart, verabreichte und Heilung versprach. Ein zweiter Patient soll nach seiner Behandlung ebenfalls gestorben sein. Der 68-Jährige bestreitet die Vorwürfe.

Die Praktiken des Arztes waren im Prozess gegen die Eltern des Mädchens in den Fokus gerückt. Kurz nach dem Prozess meldete sich die Witwe eines Tätowierers, den der Mediziner ebenfalls mit Katzenkralle behandelt hatte, und erhob Vorwürfe. 

Laut Strafantrag soll der Arzt „durch Verabreichung einer Infusionstherapie mit Katzenkralle kombiniert mit anderen Stoffen verantwortlich für einen Herz- und Hirninfarkt des Patienten“ sein, was zu dessen Tod führte. In den Jahren 2007 bis 2025 soll der Arzt Leben und Gesundheit von zumindest 6.550 Patienten durch intravenöse Verabreichung seiner Essenzen gefährdet haben.

Gutachter: „Reine Spekulation“

Ein Innsbrucker Arzt, der ein Gutachten über die Behandlungsmethoden verfasst hatte, sagte nun als Sachverständiger vor Gericht aus. Einen Tumor auszupendeln, um zu sehen, ob er gut- oder bösartig ist - oder wie im konkreten Fall mit einem „Biotensor“ zu beurteilen - sei keine anerkannte Methode, sagte der Sachverständige. „Null. Das ist reine Spekulation.“ 

Der Innsbrucker Mediziner nannte die Feder, die der Angeklagte verwendete, eine „Wünschelrute“. Auch mit dem Begriff „Energieindifferenzen“, die der Angeklagte damit angeblich feststellen kann, konnte der Sachverständige nichts anfangen. Er kritisierte auch, dass der Angeklagte das Mädchen weiter behandelt habe, obwohl keine Biopsie gemacht wurde. „Es ist ganz unglaublich, dass in Österreich so ein Fall nicht wirklich abgeklärt wird."

Der Vater des Mädchens hatte seine Tochter zu dem Angeklagten gebracht. Dieser habe gesagt, er erziele gute Erfolge mit seinen Injektionen aus Katzenkralle und Vitamin C. „Er hat mir erklärt, ein Tumor ist erst einmal nur ein Geschwür, das heiße gar nichts.“ 

Dann sei der Tumor ausgependelt worden, auch ein „Kollege“ habe nochmals mit einer Feder ausgependelt und bestätigt, dass „da nichts Böses“ sei. Der Vater sagte, er und seine Tochter hätten dann keine Biopsie mehr machen wollen, der Angeklagte und andere hätten sie darin bestärkt.

Anders klang das vom Angeklagten und einem „Alchemisten“, der ebenfalls als Zeuge aussagte. Er habe das Mädchen nicht mit einem Biotensor untersucht oder ausgependelt. Der Vater erkannte ihn vor Gericht als jenen „Kollegen“, der den Tumor ebenfalls ausgependelt und für „nicht böse“ befunden hatte. 

Weitere Zeugen werden befragt

Der Angeklagte widersprach dem Vater des Mädchens, er habe den MRT-Befund nie gesehen. Er habe vielmehr auf eine Biopsie gedrängt und die Behandlung abgebrochen, weil es keine Diagnose gab.
Beim nächsten Verhandlungstermin sollen weitere Zeugen befragt werden. Auch die Mutter des an Krebs verstorbenen Mädchens soll dann befragt werden.

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