Rechtskräftig: 12 Jahre Haft für Mord in Kärntner Kaserne

Justizwachebeamter und Angeklagter in Gerichtssaal.
Es bleibt bei zwölf Jahren Haft, Oberlandesgericht Graz bestätigte die Strafhöhe. Nichtigkeitsbeschwerde vom OGH abgewiesen, das Urteil ist rechtskräftig.

Zusammenfassung

  • Das Urteil von zwölf Jahren Haft für den 20-jährigen Grundwehrdiener wegen Mordes in der Spittaler Türk-Kaserne bleibt bestehen.
  • Der Oberste Gerichtshof und das Oberlandesgericht Graz wiesen Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung gegen die Strafhöhe ab, das Urteil ist rechtskräftig.
  • Die Geschworenen entschieden einstimmig auf Mord, obwohl der genaue Tathergang unklar blieb und der Angeklagte widersprüchliche Aussagen machte.

Im Fall jenes 20-jährigen Grundwehrdieners, der vor einem Jahr einen Kollegen in der Spittaler Türk-Kaserne erschossen hatte, bleibt es bei der Strafhöhe von zwölf Jahren Haft.

Berufungsverhandlung in Graz

Das bestätigte ein Sprecher des Oberlandesgerichts Graz, wo am Montag die Berufungsverhandlung stattgefunden hatte. Der Mann war im Juni wegen Mordes verurteilt worden, der Oberste Gerichtshof hatte bereits eine Nichtigkeitsbeschwerde zurückgewiesen. Das Urteil ist damit rechtskräftig.

Zu der tödlichen Schussabgabe war es am Nachmittag des 22. Oktobers 2024 im Wachlokal der Kaserne gekommen, in dem der Angeklagte Dienst versah.

Opfer verblutete

Nachdem der später Getötete eingetreten war, kam es nach etwa zwei Minuten zu dem Schuss. Laut Anklage hatte der 20-Jährige seine Pistole aus dem Holster genommen, diese auf den 21-Jährigen gerichtet und abgedrückt. Das Projektil durchdrang die Brust des 21-Jährigen und trat am Rücken wieder aus. Trotz rascher notärztlicher Hilfe starb er an Verbluten infolge des Lungendurchschusses im Schockraum des Klinikums Klagenfurt.

Der Angeklagte hatte nach seiner Festnahme die Schussabgabe zugegeben, jedoch erklärt, dazu sei es unabsichtlich gekommen.

Geschworene entschieden einstimmig

Dabei verstrickte er sich aber mehrmals in Widersprüche, änderte seine Aussagen zum Ablauf auch immer wieder ab. Der genaue Ablauf der Tat konnte nicht geklärt werden. Die Geschworenen hatten beim Prozess am Landesgericht Klagenfurt schließlich einstimmig, mit acht zu null Stimmen, entschieden, dass es sich bei der Tat um einen Mord gehandelt hatte.

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