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Kärntner Risikowolfsverordnung um drei Jahre verlängert

Die Überprüfung des Erhaltungszustands wird verpflichtend.
Wolf ist Thema bei Umweltministern

Die Kärntner Landesregierung hat die Risikowolfsverordnung, die ausgelaufen wäre, um drei Jahre verlängert. Wie der Landespressedienst am Mittwoch mitteilte, sei das Ziel der Verordnung der Schutz von Menschen und Nutztieren. Das bereits bisher betriebene Wolfsmonitoring wird nun verpflichtend durchgeführt. Mit der neuen Verordnung wird die regelmäßige Überprüfung des Erhaltungszustandes der Population festgeschrieben.

Auf die Abschüsse hat der Erhaltungszustand aber keine Auswirkungen, hieß es auf Nachfrage aus dem Büro des zuständigen Referenten, Landeshauptmann-Stellvertreter Martin Gruber (ÖVP). Dieser sagt zur rechtlichen Implementierung des Monitorings: "Wir geben unserer bewährten Praxis damit eine rechtliche Verbindlichkeit. Das schafft Rechtssicherheit und unterstreicht, dass unsere Maßnahmen auf einer fundierten wissenschaftlichen Grundlage stehen", so Gruber.

44 Wölfe 2025 genetisch nachgewiesen

Genetisch nachgewiesen wurden laut Land Kärnten im Vorjahr 44 Wölfe bzw. vier Rudel, 2024 waren es 19 Tiere bzw. zwei Rudel, 2023 31 Tiere und drei Rudel. Im Jahr 2025 wurden laut Österreichzentrum Bär/Wolf/Luchs in Kärnten 13 Wölfe abgeschossen, 2024 waren es neun und 2023 sieben. Die meisten Wölfe wurden als "Risikowölfe" getötet, weniger als "Schadwölfe", die tatsächlich Nutztiere gerissen hatten.

Tierschützer sehen in der Kärntner Rechtslage einen Bruch des europäischen Artenschutzrechts. Als "Risikowolf" gelten laut Kärntner Verordnung Tiere, die sich von Menschen genutzten Gebäuden, Ställen, Viehweiden oder Fütterungsanlagen nähern. Einem Abschuss müssen laut Verordnung Vergrämungsversuche vorausgehen.

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