Energetiker statt Behandlung: 14-Jährige starb an Krebs – Strafe für Eltern erhöht

Energetiker statt Behandlung: 14-Jährige starb an Krebs – Strafe für Eltern erhöht
Eltern hatten auf Energetiker vertraut - Mädchen hatte mehrere Tumore im ganzen Körper, die schwere Auswirkungen hatten.

Zusammenfassung

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  • Eltern vertrauten auf Energetiker statt medizinischer Behandlung für ihre krebskranke Tochter.
  • Strafe der Eltern wegen Vernachlässigung auf 13,5 Monate bedingte Haft erhöht.
  • 14-Jährige erlitt schwere körperliche und seelische Qualen durch fehlende Behandlung.

Nachdem im Februar 2023 eine 14-Jährige an Krebs gestorben war, ist nun die Strafe gegen die Eltern des Mädchens erhöht worden. 

Der Tod des Mädchens aus Kärnten hatte österreichweit für Aufsehen gesorgt.

14-Jährige an Krebs erkrankt: Eltern lehnten Behandlung ab

Am Landesgericht Klagenfurt waren die Eltern wegen Quälens oder Vernachlässigens zu zwölf Monaten bedingter Haft verurteilt worden, am Mittwoch erhöhte das Oberlandesgericht Graz (OLG) die Strafe auf jeweils 13,5 Monate bedingt, teilte das Gericht in einer Presseaussendung mit.

Die 14-Jährige war im Februar 2023 ins Klinikum Graz eingeliefert worden. Das abgemagerte Kind hatte mehrere Tumore im ganzen Körper, die schwere Auswirkungen hatten, unter anderem litt die 14-Jährige an Gelbsucht, sie konnte nicht mehr schlucken und hatte Erstickungsängste, weil einer der Tumore auf die Speise- und Luftröhre drückte. 

Eine medizinische Behandlung und eine Biopsie waren zuvor abgelehnt worden, stattdessen hatten die Eltern mit ihrer Tochter Energetiker, Handaufleger und schamanische Heiler besucht.

Körperliche und seelische Qualen

Das Ehepaar hatte seiner krebskranken Tochter "mehrere Monate lang nicht die notwendige medizinische Behandlung zukommen lassen und nicht für die angemessene Aufklärung über ihre Erkrankung, deren Verlauf und Therapiemöglichkeiten gesorgt", hielt das OLG fest. Durch die fehlende medizinische Behandlung habe die 14-Jährige körperliche und seelische Qualen erlitten. 

Nach dem erstinstanzlichen Urteil vor einem Jahr hatten sowohl die Angeklagten als auch die Staatsanwaltschaft Berufung angemeldet.

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