Nach Tod eines Surfers: Verdacht unterlassener Hilfeleistung

Anzeige gegen Motorboot-Fahrer sorgt im Yacht Club Breitenbrunn für Unruhe. Das Ergebnis ist noch offen.

Der Tod eines Kitesurfers im Neusiedler See könnte ein gerichtliches Nachspiel haben. Am 6. Mai war ein 37-jähriger Sportler aus dem Bezirk Bruck/Leitha (NÖ) vor Breitenbrunn tödlich verunglückt. Die Leinen zum Lenken des Kite-Schirms dürften sich um seinen Fuß gewickelt haben, wodurch der Mann hinter dem unkontrollierbaren Schirm nachgezogen wurde und ertrank, hatte es im Polizeibericht geheißen. Der Sportler war von einem Angestellten der Kite-Schule aus dem Wasser gezogen worden, nachdem ein Badegast den wild rotierenden Schirm bemerkt hatte. Notärzte konnten nur noch den Tod des Mannes feststellen.

Verdacht

Wie dem KURIER am Dienstag von der Polizei bestätigt wurde, haben zwei Personen Anzeige wegen des Verdachts unterlassener Hilfeleistung gegen zwei Motorboot-Fahrer erstattet. Diese seien von Seglern auf den Unfall aufmerksam gemacht worden, wären aber trotz laufender Motoren nicht zum Unglücksort gefahren. Das soll damit begründet worden sein, dass man den Auftrag habe, Bootsfahrten von Kindern zu überwachen.

Sobald der im Fall einer Anzeige obligatorische polizeiliche Bericht fertig gestellt sei, gehe er an die Staatsanwaltschaft, hieß es von der Polizei. Die Anklagebehörde entscheidet dann, ob Ermittlungen eingeleitet werden oder nicht. Im Yacht Club Breitenbrunn (YCB) sorgt die Causa für Unruhe, denn drei Personen (ein Anzeiger und zwei Angezeigte) sind Klub-Mitglieder und auch der Rücktritt eines Vizepräsidenten hängt mit dem Fall zusammen. Er soll sich zurückgezogen haben, weil er nicht damit einverstanden war, wie klubintern mit dem Anzeiger umgegangen wurde – ein Vorstandsmitglied soll dessen Ausschluss beantragt haben.

Das sei „falsch“, reagiert YCB-Präsident Christian Müller-Uri empört. Der Anzeiger sei nach wie vor Mitglied und es gebe „kein Ausschlussverfahren“. Der Tod des Kitesurfers ist „tragisch“, bedauert Müller-Uri, der am Tag des Unglücks am Traunsee war. Dass es zwischen Klub-Mitgliedern Anzeigen gebe, ohne dass diese vorher miteinander darüber gesprochen hätten, hält er „nicht für klug oder schön“, aber nun müsse allenfalls „das Gericht entscheiden“.

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