Strompreis: Firma erstritt Rückzahlung von Burgenland Energie

Ein burgenländisches Kleinunternehmen, vertreten von der Kanzlei Brandl Talos, hat sich aufgrund einer Strompreiserhöhung 2022 durch die Burgenland Energie an das Bezirksgericht Eisenstadt gewandt und den Fall für sich entschieden.
Der Energieanbieter muss der Firma 8.000 Euro zurückerstatten. Die Burgenland Energie kritisierte gegenüber der APA das "Geschäftsmodell" der Kanzlei.
Die Wiener Anwaltskanzlei Brandl Talos berichtete, dass das Urteil des Bezirksgerichts am 4. Mai rechtskräftig wurde. Anwalt Patrick Mittlböck appellierte nun an Unternehmen: "Wenn die Preisanpassung nicht nachvollziehbar begründet wurde, kann die Differenz zwischen altem und neuem Verbrauchspreis in vielen Fällen rückgefordert werden." Die Kanzlei kündigte dazu auch zwei Infoveranstaltungen im Burgenland an.
Die Burgenland Energie hielt hingegen fest, dass die Kanzlei bereits vor knapp zwei Jahren "Massenklagen" angekündigt habe, von denen tatsächlich sechs Klagen "übrig blieben". Vier davon habe die Burgenland Energie gewonnen und diese vier Firmen müssten neben den eigenen Prozess- und Anwaltskosten noch Prozesskosten von rund 30.000 Euro an den Energieanbieter zahlen.
In zwei weiteren Fällen kam es zu einem Vergleich bzw. keiner Berufung durch die Burgenland Energie, um die Kosten für die Kläger gering zu halten, hieß es. Kritisiert wurde, dass Brandl Talos mit einem einzelnen, "nicht repräsentativen Fall" Unternehmen "keilen" wolle.
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