Schlepper lieferte sich Verfolgungsjagd mit Polizei: 3,5 Jahre Haft

- Ein 26-jähriger Moldauer wurde zu 3,5 Jahren Haft wegen Schlepperei und anderer Delikte verurteilt.
- Der Angeklagte bekannte sich schuldig und nannte Geldnot als Motiv, da seine Mutter krank sei.
- Das Gericht verurteilte ihn für Schlepperei, versuchte schwere Körperverletzung und andere Vergehen, das Urteil ist rechtskräftig.
Ein 26-jähriger Schlepper ist am Mittwoch in Eisenstadt zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt worden.
Der Moldauer gab zu, sechs Schleppungen als Fahrer durchgeführt zu haben. Bei seiner letzten Fahrt im Dezember 2023 raste er am steirischen Grenzübergang Sulztal vor einer Polizeikontrolle davon, durchbrach eine Straßensperre der Exekutive und baute letztlich einen Unfall. Danach gelang ihm zu Fuß die Flucht. Festgenommen wurde er erst im Herbst 2024.
Als er die Polizei am Grenzübergang gesehen habe, habe er Angst bekommen, sagte der 26-Jährige vor Gericht. Er stieg aufs Gas und fuhr mit bis zu 140 km/h davon. In Ehrenhausen (Bezirk Leibnitz) raste er auf die Polizisten und die dort eingerichtete Straßensperre zu und durchbrach diese. Kurz darauf krachte er aber mit dem Auto in eine Mauer.
Die acht Flüchtlinge, die sich im Fahrzeug befanden, blieben bei dem Unfall unverletzt. Der Schlepper konnte zu Fuß flüchten und wurde erst nach einer in Bulgarien abgesessenen Haftstrafe im Herbst 2024 erwischt.
Geldnot als Motiv
Vor Gericht bekannte sich der Moldauer schuldig. Er habe dringend Geld gebraucht, weil seine Mutter krank sei und er eine minderjährige Schwester habe. Sein Vater habe die Familie verlassen und so sei er der einzige gewesen, der Geld nach Hause gebracht habe. "Es tut mir leid, dass ich damals keine andere Möglichkeit gefunden habe, etwas zu verdienen", betonte er. Schon vor seiner Festnahme habe er beschlossen, "nichts Kriminelles" mehr zu machen.
Der Schöffensenat sprach den 26-Jährigen wegen Schlepperei, versuchter schwerer Körperverletzung, vorsätzlicher Gemeingefährdung und Widerstands gegen die Staatsgewalt schuldig. Das Urteil ist rechtskräftig.
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