Pucher darf nur im Beisein eines Arztes befragt werden

Pucher darf nur im Beisein eines Arztes befragt werden
Medizinisch spreche nichts gegen eine Befragung des Ex-Bankchefs, sagt Uni-Professor Manfred Walzl

Am 5. November 2020 war Martin Pucher erstmals vor den Untersuchungsausschuss zur Commerzialbank geladen, am 3. Februar 2021 sollte der Ex-Banker tatsächlich erscheinen. Denn ein von der Landtagsdirektion beim Grazer Uni-Professor Manfred Walzl in Auftrag gegebenes Gutachten kommt zum Schluss, dass "eine Befragung des Herrn Pucher als Auskunftsperson möglich" sei, wenn die medizinisch notwendigen Maßnahmen "getroffen und eingehalten" werden, heißt es im 12-seitigen Gutachten. 

Puchers Anwalt Norbert Wess hatte im November das Fernbleiben seines Mandanten mit dessen allgemein bekannten Vorerkrankungen begründet - Pucher hatte vor einigen Jahren zwei Schlaganfälle - und auch einen neurologischen Befundbericht eines Wiener Primars vorgelegt, der damals von der Teilnahme an einer Verhandlung dringend abgeraten hatte.

Walzl, auch Facharzt für Neurologie und Psychiatrie, hat Pucher am Mittwoch in seiner Ordination in Graz untersucht. Pucher, der von seiner Frau begleitet wurde, bekräftigte dabei, er wolle sich dem Ausschuss stellen, obwohl er gegenwärtig erhebliche Konzentrations- und Aufmerksamkeitsdefizite habe. Der Gutachter merkte an, dass auch "Kritikfähigkeit und Realitätssinn etwas reduziert scheinen".

Pucher klagte auch über "Schuldgefühle, Scham und große Reue und fühle sich sozial völlig isoliert".

Walzl betont aber, dass eine Reihe flankierender Maßnahmen nötig seien, um die Befragung Puchers durchführen zu können. Als da wären: Maximale Befragungszeit von 45 Minuten; vier bis fünf Tage Pause, wenn mehrere Termine nötig seien; vorab Bekanntgabe der geplanten Fragen; Anwesenheit eines Arztes im U-Ausschuss.

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