Prozess um tödlichen Unfall auf S31: Bedingte Haft und Geldstrafe

Prozess um tödlichen Unfall auf S31: Bedingte Haft und Geldstrafe
Die Lenkerin wurde rechtskräftig zu 9.000 Euro Strafe sowie 15.500 Euro Trauerschmerzensgeld verurteilt.

Im Prozess um einen Verkehrsunfall mit zwei Todesopfern, der sich im November 2017 auf der S31 im Mittelburgenland ereignet hat, ist die 58-jährige Lenkerin am Montag zu zehn Monaten bedingter Haft sowie 9.000 Euro Geldstrafe verurteilt worden. Die Frau muss außerdem insgesamt 15.500 Euro Trauerschmerzensgeld an Hinterbliebene zahlen. Das Urteil ist rechtskräftig.

Fuhr in den Gegenverkehr

Der Prozess war zur Einholung eines Ergänzungsgutachtens vertagt worden. Es ging dabei um die Beschaffenheit der Beschilderung im Bereich der Unfallstelle. Die Beschuldigte hatte nämlich am ersten Verhandlungstag ausgesagt, sie habe nach der längeren Autofahrt gedacht, dass sie noch auf einer zweispurigen Autobahn unterwegs sei, als sie einen Pkw und einen Sattelzug überholen wollte. Als der Unfall bei Dörfl (Bezirk Oberpullendorf) passierte, befand sie sich jedoch bereits in einem Streckenabschnitt mit Gegenverkehr.

Als sie den Sattelzug überholen wollte, habe sie geblinkt, sagte die Beschuldigte: "Dann bin ich rausgefahren und dann hat es schon geknallt. Ich habe einen dumpfen Knall gehört, dann sind die Airbags aufgegangen und dann war Stille." An Ort und Stelle habe sie selbst wenig mitbekommen.

14 Tage sei sie im Krankenstand gewesen, erinnerte sie sich. "Bis zu dem Unfall bin ich 40 Jahre unfallfrei gefahren", meinte die Frau, die sich geständig zeigte. Eine 57-jährige Burgenländerin verstarb noch an der Unfallstelle, ihr 84-jähriger Vater an den Folgen des Unfalls. Der Mann der Angeklagten kam mit leichten Verletzungen davon.

Riskantes Manöver

Einzelrichterin Doris Halper-Praunias sprach die Frau im Sinne des Strafantrages wegen grob fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung schuldig. Die 58-Jährige habe ein riskantes Überholmanöver durchgeführt und offensichtlich drei Verkehrszeichen übersehen, die auf den Gegenverkehrsbereich hingewiesen hätten. "Wenn man Verkehrsschilder übersieht und dann ein Überholmanöver setzt, ist das auch bei restriktiver Auslegung grob fahrlässig", stellte die Richterin in der Urteilsbegründung fest. Sowohl die Angeklagte als auch die Staatsanwältin und beide Privatbeteiligtenvertreter verzichteten auf Rechtsmittel.

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