Videokonferenz mit Helene Fischer möglich
Der am Montag begonnene Zivilgerichtsprozess gegen die deutsche Schlagersängerin Helene Fischer wegen Diskriminierung von Behinderten wurde auf unbestimmte Zeit vertagt. Diesen Entschluss fasste der Richter im Bezirksgericht Mattersburg. Eine Videokonferenz mit Fischer und anderen Zeugen wird nun in Betracht gezogen.
Fischer nicht anwesend
Bereits vor Beginn der Verhandlung stand fest, zu einem Treffen zwischen der Deutschen und dem Kläger, der 63-jährige Burgenländer Heimo Eitel, wird es auch diesmal nicht kommen. Die Schlagersängerin war nicht persönlich geladen. Dafür Fischers Anwalt, Alexander Wanke. Dieser bemühte sich, den Kläger Eitel zu beruhigen: Seine Mandantin könne nicht jedes Meeting wahrnehmen. Die Anfrage, die Eitel im Vorfeld des Konzerts an Fischer gesendet hat, wäre zudem nicht rechtsbindend.
Was war überhaupt passiert? Bei der Schlagernacht in Mörbisch im Juni 2014 soll die Sängerin einen großen Bogen um Eitel und seine Gruppe gemacht haben. Und das, obwohl Fischer vom Wunsch des 63-jährigen Pensionisten, mit ihr kurz zu sprechen, gewusst haben soll. Ein fehlendes Gespräch war demnach der Grund, warum Eitel, der an ALS (Amyotrophe Lateralsklerose) leidet - eine Erkrankung des motorischen Nervensystems -, den Schlagerstar wegen Diskriminierung von Behinderten geklagt hat.
Eitel fordert 11.600 Euro
Während der Verhandlung am Montag betonte der Pensionist abermals seine Forderungen: 2.000 Euro Schadensersatz und 9.600 Euro Schmerzensgeld, weil es zu einer massiven Verschlechterung seines Gesundheitszustandes gekommen sei.

Für Eitel wäre auch eine Entschuldigung von Fischer weiterhin akzeptabel. Ob er die Anklage dann zurückzieht, ist eher unwahrscheinlich. Unter anderem auch, weil eine Aussprache zwischen dem Pensionisten und dem Schlagerstar vorerst nicht zustandekommen werde. Fischers Verteidiger erteilte dem Angebot des Pensionisten, sich bei dem in Wien stattfindenden Konzert der Schlagersängerin (Ende Juni) zu treffen, eine Absage.
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