Sicheres Osterfeuer: So halten Sie alle Vorschriften ein

Eine große Menschenmenge steht vor einem riesigen Lagerfeuer.
Illegale Müllverbrennung kann hohe Strafen nach sich ziehen. Erlaubte Abbrenntermine und Sicherheitsregeln im Überblick.

Zusammenfassung

  • Landeshauptmann-Stellvertreterin Anja Haider-Wallner ruft zur Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen beim Osterfeuer auf, um Umwelt und Gesundheit zu schützen.
  • Das Burgenland erlaubt Osterfeuer unter Bedingungen, wie z.B. der Verwendung trockener Materialien, Einhaltung von Abständen und Windgeschwindigkeiten.
  • Verstöße gegen die Bestimmungen können mit Strafen bis zu 3.630 Euro geahndet werden, besonders bei Überschreitung von Feinstaub- oder Ozon-Grenzwerten.

Das Osterfest steht bevor, und mit ihm die Tradition der Osterfeuer. Landeshauptmann-Stellvertreterin Anja Haider-Wallner appelliert an die Burgenländerinnen und Burgenländer, beim Abbrennen der Feuer die gesetzlichen Bestimmungen einzuhalten.

"Das beliebte Brauchtum darf nicht zur Umweltbelastung oder gar zur Gefahr werden. Wir appellieren an die Vernunft aller Bürgerinnen und Bürger, sich an die Vorschriften zu halten, um Umwelt und Gesundheit nicht zu gefährden", so Haider-Wallner.

Klare Regeln für Brauchtumsfeuer

Das Burgenland erlaubt das Entzünden von Osterfeuern unter bestimmten Voraussetzungen. Die rechtlichen Grundlagen sind in der Burgenländischen Verbrennungsverbots-Ausnahme-Verordnung (Bgld. VVAV) geregelt. Zu den wichtigsten Sicherheitsmaßnahmen zählen:

  • Es dürfen nur trockene, biogene, nicht beschichtete und nicht lackierte Materialien verbrannt werden.
  • Eine volljährige Aufsichtsperson muss während des gesamten Abbrands anwesend sein.
  • Die Windgeschwindigkeit darf 20 km/h nicht überschreiten.
  • Der Mindestabstand zu Gebäuden beträgt 25 Meter.
  • Leicht flüchtige oder wassergefährdende Stoffe als Brandbeschleuniger sind verboten.
  • Starke Rauchentwicklung, die den Straßenverkehr gefährden könnte, muss vermieden werden.

Das Osterfeuer ist ein Symbol der Tradition und soll nicht zur Entsorgung von Abfällen genutzt werden. Feuchtes Material oder Abfälle verursachen giftigen Rauch und hohe Feinstaubwerte, die die Gesundheit gefährden können. Studien zeigen, dass unsachgemäßes Verbrennen von Holzabfällen bis zu zehnmal schädlicher als Dieselruß sein kann.

Erlaubte Abbrennzeiten und Strafen bei Verstößen

Brauchtumsfeuer dürfen an folgenden Terminen entzündet werden:

  • In der Nacht von Karfreitag auf Karsamstag oder von Karsamstag auf Ostersonntag.
  • Alternativ am Wochenende davor (11.–13. April) oder danach (25.–27. April).

Wer sich nicht an die gesetzlichen Bestimmungen hält, muss mit Strafen von bis zu 3.630 Euro rechnen. Besonders bei Überschreitungen der Feinstaub- oder Ozon-Grenzwerte kann ein generelles Verbot des Abbrennens verhängt werden.

Weitere Informationen zu den gesetzlichen Regelungen und aktuellen Luftgütemesswerten sind auf der Homepage der Landesregierung abrufbar.

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