OGH bestätigt Schuldspruch gegen Bürgermeister
Im jahrelangen zähen Ringen um seine politische Karriere musste der Deutschkreutzer Listen-Bürgermeister Manfred Kölly vor dem Höchstgericht eine Niederlage einstecken: Der langjährige Ortschef ist im Dezember 2020 wegen der Manipulation von Stimmzetteln bei der Kommunalwahl 2017 zu einer Geldstrafe von 27.000 Euro und einer bedingten Haftstrafe von 17 Monaten verurteilt worden. Köllys Anwältin legte dagegen Rechtsmittel ein – Nichtigkeit und Berufung.
Mit Beschluss vom 29. Juni hat der Oberste Gerichtshof (OGH) „die Nichtigkeitsbeschwerde zurückgewiesen“, bestätigte eine OGH-Sprecherin am Donnerstag auf KURIER-Anfrage. Damit ist der Schuldspruch vom vergangenen Dezember „rechtskräftig“. Offen ist nur noch die Höhe der Strafe, darüber muss aber das Oberlandesgericht (OLG) Wien in einer eigenen Verhandlung befinden, zu der vermutlich auch der bald 67-jährige Kölly selbst geladen wird.
Das OLG entscheidet damit auch über das politische Amt Köllys. In § 19a der Gemeindewahlordnung heißt es u.a., von der Wählbarkeit ausgeschlossen sei, wer durch ein Gericht „rechtskräftig zu einer (...) bedingt nachgesehenen, ein Jahr übersteigenden Freiheitsstrafe verurteilt wurde“. 17 Monate wären zu viel. Das Amt der Landesregierung müsste dann automatisch ein Mandatsverlust-Verfahren gegen Kölly einleiten.
Kölly sagt dem KURIER, er warte den Spruch des OLG Wien ab. Unabhängig davon wolle er sein Amt irgendwann ohnehin übergeben – an eine Frau.
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