Niessls Büroleiterin zieht Bewerbung als Gerichtspräsidentin zurück

Niessls Büroleiterin zieht Bewerbung als Gerichtspräsidentin zurück
Christina Krumböck will nicht mehr Präsidentin des Landesverwaltungsgerichts werden, sie fühlt sich unfair behandelt

Wende im Bestellungsverfahren für das Präsidentenamt im Landesverwaltungsgericht: Christina Krumböck, Büroleiterin von LH Hans Niessl und aussichtsreichste Kandidatin, gab Mittwochfrüh ihren Verzicht bekannt. Aufgrund der "österreichweit beispiellosen Ereignisse der letzten Monate" gebe sie die Rücknahme ihrer Bewerbung für die Funktion der Präsidentenstelle des Landesverwaltungsgerichtes Burgenland bekannt. Mit "dem Ausmaß an persönlicher Gehässigkeit und Diffamierung, das ich in den letzten Wochen erfahren musste, hätte ich niemals gerechnet".

Besonders getroffen habe sie, dass "mir von parteipolitischer Seite, aber auch vom amtierenden LVwG-Präsidenten Grauszer in aller Öffentlichkeit die erforderliche Qualifikation abgesprochen wurde. Als ausgebildete Juristin, die seit Jahren in einer der verantwortungsvollsten Führungspositionen des Landes arbeitet, betrachte ich dieses Verhalten mir gegenüber als zutiefst unfair und unangemessen".

Manfred Grauszer, der Ende des Jahres in Pension geht, hatte seit der Ausschreibung im vergangenen Sommer massive Bedenken geäußert: Schon das Auswahlverfahren sei „gesetzwidrig und intransparent“. Die Ausschreibung im Sommer 2018  sei nicht nur viel zu früh erfolgt, sondern habe auch dazu  geführt, dass sich der „natürliche Nachfolger“, sein Vize Thomas Giefing, urlaubsbedingt nicht bewerben konnte. Zudem erfülle die Büroleiterin „nicht die gesetzlichen Anforderungen“ für den Job, vor allem sei sie noch nie als Richterin tätig gewesen.

Das  Richterkollegium des Landesverwaltungsgerichts, aus dem sich viele selbst beworben haben, protestierte gegen die „zu erwartende Bestellung der Büroleiterin des Landeshauptmannes“ zur Nachfolgerin  Grauszers. Die Sorge der Richter, die über Beschwerden gegen  Verwaltungsbescheide  zu urteilen haben: Der direkte Wechsel aus dem politischen Büro an die Spitze des Gerichts „würde den so wichtigen äußeren Anschein der Unabhängigkeit und Unparteilichkeit schwer und nachhaltig beeinträchtigen“.

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