Nach Schießunfall: Soldat zu bedingter Freiheitsstrafe verurteilt
Ein junger Soldat, der Anfang Juni beim Assistenzeinsatz im Raum Nickelsdorf (Bezirk Neusiedl am See) einen Kameraden durch eine Schussabgabe schwer verletzt haben soll, musste sich heute, Donnerstag, in Eisenstadt vor Gericht wegen des Vorwurfs der fahrlässigen Körperverletzung verantworten.
Der 20-jährige Wiener bekannte sich auch im Sinne der Anklage schuldig.
Er habe sich mit seinem Kameraden gut verstanden und sie hätten im Dienst immer wieder "aus Spaß gerauft". Dabei hätten sie auch immer wieder Zielübungen gemacht, ohne Magazin. Warum er das Magazin dennoch in die Pistole geschoben und die Waffe geladen habe, "das kann ich mir bis heute nicht erklären", sagt der Beschuldigte.
Er habe einfach in das Gebäude geschossen, in dem sich der 19-Jährige befand, auf ihn gezielt habe er nicht. Der 19-Jährge wurde getroffen und erlitt einen Bauchdurchschuss und eine Darmperforation. Er musste notoperiert werden. Die Spätfolgen seien noch nicht absehbar, sagte der Privatbeteiligtenvertreter.
Er habe am Bauch geblutet und sei daraufhin vom Hochstand, auf dem sich die beiden jungen Männer befanden, die Leiter hinuntergeklettert und habe selbst um Hilfe gefunkt. Erst später habe er Erste Hilfe geleistet, meinte der Angeklagte.
Der 19-Jährige schilderte den Vorfall allerdings anders als der Beschuldigte: Demnach habe es weder Rauferein noch Zielübungen gegeben.
Urteilsbegründung
Der Angeklagte selbst entschuldigte sich bei dem 19-Jährigen: „Ich kann schwer damit leben und du musst damit leben. Ich kann es leider unmöglich wiedergutmachen.“
Die Richterin betonte in ihrer Urteilsverkündung ebenfalls, dass sich der Wiener „nicht ausgezeichnet“ habe, sie es aber für nachvollziehbar halte, dass er in eine Schockstarre verfallen sei, nachdem er seinen Freund fahrlässig angeschossen hatte. Sechs Monate bedingte Haft halte sie für angemessen. Mildernd sei das junge Alter und das reumütige Geständnis. Der 20-Jährige nahm das Urteil an.
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