Mord an Pensionistin: 19 Jahre Haft für Gärtner

Also ich möchte nicht in der Haut der Geschworenen stecken“, sagt eine Prozessbeobachterin am Montag am Landesgericht Eisenstadt. Etwa drei Stunden berieten die acht Laienrichter, ob sie Mustafa Y. wegen Mordes an der 73-jährigen Pensionistin Gertrude Rathour schuldig sprechen sollen. Verteidigerin Banu Kurtulan: „Es gibt keinen einzigen aussagekräftigen Beweis.“ Am Nachmittag fiel der Schuldspruch mit 5:3 Stimmen, das Gericht verurteilte Y., der als Gärtner bei der Frau gearbeitet hatte, nicht rechtskräftig zu 19 Jahren Haft.
Wie berichtete, war Gertrude Rathour am 30. Juli 2006 von ihrer Schwester Helga Jaretz in ihrem Wohnhaus in Pöttsching tot aufgefunden worden. Die Leiche der 73-Jährigen wies mehrere Messerstiche auf. Dass der Frau auch die Kehle durchtrennt worden war, sei laut Kriminalpsychologe Thomas Müller als „Overkill“ einzustufen. Es müsse „sehr viel Aggressivität vorgelegen“ haben, erklärte Müller.
Erst im Vorjahr konnte mittels einer neuen Methode ein Y-spezifisches Chromosom extrahiert werden, das auch der Angeklagte in seinen Genen trage. Für die Verteidigerin kein ausreichender Beweis, denn es liege „keine vollständige DNA“ vor.
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