Landtag ím Finale: Mandatare beschließen Gesetze im Akkord

Landtag ím Finale: Mandatare beschließen Gesetze im Akkord
Burgenlands Abgeordnete müssen bis Jahresende mindestens 30 Gesetze beschließen, so viele wie sonst in einem ganzen Jahr

Dass die Landtagswahl von Mai kommenden Jahres auf den 26. Jänner 2020 vorverlegt wird, ist schon seit vier Monaten bekannt. Landeshauptmann Hans Peter Doskozil (SPÖ) hatte die Vorverlegung in Folge der Veröffentlichung des „Ibiza-Videos“ rund um Hauptdarsteller Heinz-Christian Strache verkündet, FPÖ-Vizelandeshauptmann Hans Tschürtz musste den Termin zähneknirschend abnicken.

In der Landtagssitzung am kommenden Donnerstag läuft nun der Antrag auf die vorzeitige Auflösung des Landtags ein, der Beschluss soll in der nächsten Sitzung am 17. Oktober erfolgen.

Aus heutiger Sicht wird es danach noch drei weitere Sitzungstage geben, einen im November und zwei für den Budgetlandtag, der voraussichtlich rund um den 12. Dezember stattfindet.

Die Abgeordneten dürfen sich auf einen außergewöhnlich arbeitsintensiven Herbst einstellen. Bis Jahresende will die rot-blaue Koalition 30 Gesetze novellieren, um die Voraussetzungen für die von Doskozil forcierten Vorhaben von der Pflege bis zum Mindestlohn von 1.700 Euro netto zu schaffen. Das sagte SPÖ-Klubchefin Ingrid Salamon am Montag bei der roten Klubklausur in St. Martin an der Raab. Insider vermuten, es könnten bis zu 50 Gesetze werden. Zum Vergleich: Im Jahr 2018 wurden insgesamt 34 Gesetze oder Novellen beschlossen.

Fürs Arbeiten bezahlt

Rechtlich ist es kein Problem, dass der Landtag nach seiner Auflösung munter mitunter kostenintensive Beschlüsse fasst – auch im Nationalrat passiert derzeit nichts Anderes. Im Land ist diese Vorgangsweise durch den Artikel 13 der Landesverfassung gedeckt, in dem es mit Blick auf die Auflösung des Landtags heißt, „auch in diesem Fall dauert die Gesetzgebungsperiode bis zum Zusammentritt des neuen Landtages“.

Dass die Mandatare nach der Auflösung des Landtags nicht einfach heimgehen, sei in allen Bundesländern „ein ganz normaler Vorgang“, sagt Klaus Poier, Verfassungsexperte an der Uni Graz: „Ich finde das sogar gut, dass sie weiterarbeiten, sie werden ja auch bezahlt“.

 

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