Kirchen im Burgenland von Baulandabgabe befreit

Kirchen im Burgenland von Baulandabgabe befreit
Weitere Ausnahmen von Baulandmobilisierungsabgabe der roten Regierung; die Diözese habe sich beim Land aber nicht dafür stark gemacht, wird betont

Während Landesrat Heinrich Dorner (SPÖ) durchs Land tourt, um sich den oft kritischen Fragen der Bevölkerung zur Baulandmobilisierung zu stellen, wurde in der jüngsten Landtagssitzung von SPÖ und Grünen erneut eine Novelle des Raumplanungsgesetzes beschlossen. Darin finden sich in §24a auch neue Ausnahmen von der Baulandmobilisierungsabgabe für brachliegendes Bauland. Waren bisher Gemeinden, Land und Landesfirmen von der Abgabe befreit, gilt dies nun auch für den Bund und dessen Beteiligungen „sowie alle sonstigen Körperschaften öffentlichen Rechts“.

Kommentare