Heizkostenzuschuss: Im Burgenland gibt es bis zu 2.000 Euro
Die Heizperiode beginnt und viele Burgenländer blicken sorgenvoll auf die Kosten. Die neun Bundesländer bieten hier zumindest eine teilweise finanzielle Entlastung an. Für die Beheizung des Wohnraumes, gleichgültig mit welchem Energieträger, wird ein Zuschuss gewährt. Im Burgenland ist dies der sogenannte Wärmepreisdeckel. Er kann bis 31. Dezember 2024 beantragt werden.
Wie hoch der Zuschuss im Burgenland ist, hängt von Einkommen und Heizkosten ab
Grundsätzlich gilt: Der Heizkostendeckel gilt nur für Haushalte mit einem Netto-Jahreshaushaltseinkommen von 63.000 Euro.
Das Burgenland hat Zumutbarkeitsgrenze für die Heizkosten definiert. Das sind:
- bis 23.000 Euro: 3 Prozent des Netto-Jahreshaushaltseinkommens
- bis 33.000 Euro: 4 Prozent des Netto-Jahreshaushaltseinkommens
- bis 43.000 Euro: 5 Prozent des Netto-Jahreshaushaltseinkommens
- bis 63.000 Euro: 6 Prozent des Netto-Jahreshaushaltseinkommens
Wie viel bekomme ich?
Ein Rechenbeispiel für den burgenländischen Wärmekostendeckel: Ein Haushalt hat 5.000 Euro Heizkosten bei einem Jahres-Netto von 42.000 Euro. Laut Zumutbarkeitsgrenzen sind 2.100 Euro vertretbar. Hier würden laut Homepage des Landes Burgenland die maximalen 2.000 Euro anfallen. Die genaue Rechnung finden Sie hier.
Es handelt sich um einen nicht rückzahlbaren Zuschuss, welcher in zwei Tranchen nach Vorlage der erforderlichen Nachweise ausbezahlt wird. Berücksichtigt werden das Netto-Haushaltseinkommen 2023 und die Wärmekosten.
Grundlage der Bewertung, wie hoch die Förderung ausfällt, sind:
- der zuletzt ausgestellte Jahresrechnung des Energielieferanten oder
- ein Nachweis der Heizkosten der letzten zwölf Monate (z.B. Betriebskostenvorschreibung, Rechnung von Vermieter*in, etc.) oder
- letzte Kostenvorschreibung(en), seit Bezug des Wohnobjektes oder
- Rechnungen über Kauf bzw. Lieferung von Heizstoffen
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