Im Rahmen der Novellierung des Raumplanungsgesetzes, das nach Einspruch der Bundesregierung erst im zweiten Anlauf beschlossen und am 5. Mai 2021 im Landesgesetzblatt kundgemacht wurde, sollte auch brachliegendes Bauland mobilisiert – also zeitnaher Bebauung zugeführt – werden. Dafür wurden eigens die Paragrafen 24a und 24b ins Gesetz eingefügt. Deren zentrale Bestandteile sind eine Abgabe für „unbebaute Baulandgrundstücke (...), deren aktuelle Widmung vor mehr als fünf Jahren festgelegt wurde“. Und ein „maximaler Quadratmeterpreis“, den „die Landesregierung mit Verordnung für jede Gemeinde festzulegen“ hat.
Die Wirkung dieser Instrumente wird von Regierung und privaten Bauland-Eigentümern konträr beurteilt: Das Burgenland dürfe nicht Tirol oder Salzburg werden, wo Bauland für „die einheimische Bevölkerung, allen voran junge Familien“ nicht mehr leistbar sei, so LH Hans Peter Doskozil. Zumal es im Burgenland „sehr viel gewidmete Baufläche“ gebe.
Grundstückseigner, die sich an den KURIER gewandt haben, sehen hingegen den Wert ihres Bodens, der mitunter als Altersvorsorge dienen sollte, durch gedeckelte Quadratmeterpreise zerbröseln und beklagen die Höhe der alternativ drohenden Abgabe. „Bei mir dürfte es sich um ein Monatsgehalt handeln“, sagt eine Mittdreißigerin, die in Neusiedl am See ein Grundstück von ihrer verstorbenen Großmutter geerbt hat. Sie und ihr Lebensgefährte möchten zwar bauen, wissen aber noch nicht wann. Weil sie bis dato kinderlos sei, gelte für sie auch keine Ausnahme – Grundstücke „für eigene Kinder oder Enkelkinder, welche das 30. Lebensjahr noch nicht vollendet haben“, sind von der Mobilisierungsabgabe ausgenommen.
Die Höhe der Baulandmobilisierungsabgabe (von 0,5 bis 2,5 Prozent) hängt von der Fläche des unbebauten Grundstücks, der Dauer (Kalendermonate) des unbebauten Zustands und vom örtlichen Grundstückswert ab.
Diese Grundstückswerte ermittelt gerade ein vom Land beauftragter gerichtlich beeideter Sachverständiger, der in allen 171 Gemeinden unterwegs ist. Im Landhaus wird der Abschluss seiner Arbeit demnächst erwartet.
Statt Marktpreise legt der Gutachter durchschnittliche Kaufpreise für Grünflächen „mit Umwidmungspotenzial“ zugrunde. Dazu kommt ein „Aufschlag für durchschnittliche Aufschließungskosten“. Gibt’s gute und weniger gute Lagen in einer Gemeinde, können auch „unterschiedliche Werte festgelegt werden“.
Ob das die Ängste der Grundstückseigentümer zerstreut?
Erhoffte Einnahmen von 8,26 Millionen Euro storniert
Die Bedenken des Bundes verzögerten die Beschlussfassung des Raumplanungsgesetzes im Landtag. Eine Folge davon ist ein Ausfall im Budget. Denn im Landesvoranschlag für 2021 waren aus der Baulandmobilisierungsabgabe Einnahmen von 8,26 Millionen Euro vorgesehen. Die mussten aber „storniert“ werden. Für 2022 hat Finanzreferent Doskozil schon viel vorsichtiger kalkuliert, nur noch 1,2 Millionen Euro werden erwartet. Fällig werden kann die Abgabe rückwirkend ab Juni 2021, dem ersten vollen Monat nach Verlautbarung des Raumplanungsgesetzes.
Das Land hebt die Mobilisierungsabgabe von Eigentümern unbebauter Baugrundstücke ein. Die Hälfte der Einnahmen gibt das Land bis 15. April des Folgejahres an die jeweilige Gemeinde weiter. Die Mittel müssen für „aktive Bodenpolitik sowie zur Erhaltung, Erweiterung und Verbesserung von Infrastruktureinrichtungen“ verwendet werden, heißt es im Gesetz.
Das Land informiert betroffene Eigentümer in den kommenden Monaten schriftlich, diese haben dann vier Wochen Zeit für eine Stellungnahme.
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