Gerichtspräsident Grauszer geht: „Es war sehr schön“

Gerichtspräsident Grauszer geht: „Es war sehr schön“
Präsident des Landesverwaltungsgerichts wehrt sich gegen parteipolitische Nachbesetzung seines Postens

Fünf Landeshauptmänner hat Manfred Grauszer seit seinem Eintritt in den Landesdienst 1978 erlebt und es lässt sich unschwer erahnen, wem bis heute seine größte Achtung gilt. Theodor Kery hat dem jungen Juristen eine Lektion fürs Leben erteilt: Er erwarte von ihm bei der Lösung von Problemen in Politik oder Verwaltung kein seitenlanges juristisches Für und Wider, brummte der gefürchtete Landesfürst, sondern knapp und prägnant den besten Lösungsvorschlag.

Auf den eigenen Verstand zu vertrauen und den Landeshauptleuten aufrecht entgegenzutreten, hat der mittlerweile 65-jährige Grauszer, Präsident des Landesverwaltungsgerichts (LVwG), all die Jahre beibehalten. Im letzten Jahr seiner Amtszeit, die mit 31. Dezember endet, wurden ihm diese Tugenden besonders abverlangt. Grauszer und seine neun Richterkollegen am kleinsten Verwaltungsgericht Österreichs stemmten sich erfolgreich gegen eine Nachbesetzung des Präsidentenamts direkt aus dem Büro des damaligen LH Hans Niessl.

Denn selbst der bloße Anschein von politischer Gängelei würde das Gericht, das über Beschwerden gegen Verwaltungsbescheide urteilt, ins Mark treffen, so Grauszer.

Zumal ansonsten „politische Einflussnahme nie stattgefunden“ habe, ja nicht einmal versucht wurde, ergänzte er bei seiner Abschiedspressekonferenz am Mittwoch.

Der Jurist, der in seiner Schulzeit am Haydn Konservatorium Klavierunterricht genoss, wollte am liebsten Bezirkshauptmann werden, es kam aber anders: Seit 1991 im Unabhängigen Verwaltungssenat (UVS), wurde er 2002 dessen Präsident; seit 2014 steht er an der Spitze des UVS-Nachfolgers Landesverwaltungsgericht. 5.800 Fälle wurden in den vergangenen fünf Jahren entschieden, rund 45 Prozent zugunsten der Beschwerdeführer. Weniger als 10 Prozent der Entscheidungen landeten vor dem Höchstgericht.

Als Nachfolger wünscht sich Grauszer einen Richter oder eine Richterin, am besten aus dem Haus. Der Posten dürfe „keine politische Manövriermasse“ sein. Er selbst werde in der Pension „sicher nicht pfuschen“, verabschiedete er sich fast kaiserlich mit „es war sehr schön“.

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