Gasflaschen-Explosion geplant? Vater (41) bestreitet Vorwürfe

Die erste Verhandlung in dem Fall fand am Mittwoch im Landesgericht Eisenstadt statt.
Von Gernot Heigl
Durch die Explosion von Gasflaschen wollte ein Familienvater seine beiden Kleinkinder zu „Erdbeermarmelade“ machen. So der Vorwurf der Staatsanwaltschaft, die gegen den Angeklagten auch wegen Vergewaltigung ermittelt. Damit konfrontiert erklärte der Familienvater (41) im Landesgericht Eisenstadt: „Das stimmt alles nicht. Ich liebe und lebe für meine Kinder, sie sind jetzt vier und sechs Jahre alt. Niemals könnte ich ihnen etwas antun.“
Das Familienleben sei harmonisch gewesen, bis seine Frau nach einem Wellnessaufenthalt völlig unerwartet von Trennung gesprochen und er deshalb die Scheidung eingereicht hatte. „Vermutlich möchte sich meine Gattin mit den aus der Luft gegriffenen Vorwürfen einen Vorteil im Scheidungsverfahren schaffen.“
Davon, dass er seine Ehefrau eingesperrt, kontrolliert und bedroht hat sowie eifersüchtig gewesen sei, wollte der Mann nichts wissen. Auch sei er nie aggressiv geworden, schon gar nicht gewalttätig. Attacken und körperliche Angriffe gegen die Gattin hat es niemals gegeben. Zum Vorwurf, seine Gattin in der Küche mit einem nassen Geschirrtuch in den Nacken geschlagen und dabei verletzt zu haben, sagte der Beschuldigte: „Nein. Das war kein Streit, sondern eine Neckerei. Einfach Spaß, sie hat mich ja auch geschlagen.“
Weiter ins Detail zu körperlichen Übergriffen ging das Gericht nicht. Weil, so die Vorsitzende erläuternd zum Angeklagten: „Gegen sie ist auch ein Verfahren wegen Vergewaltigung anhängig. Das ist aber nicht Gegenstand dieser Verhandlung, da das von der Staatsanwaltschaft noch geprüft wird.“
Plötzliche Wendung
Für eine Überraschung sorgte dann der Anwalt der Ehefrau, Gerhard Ederer. Er legte dem Gericht die Abschrift einer Audio-Aufzeichnung vor, die seine Mandantin gemacht hatte, und konfrontierte den Beschuldigten mit zwei Textpassagen:
„Herr Angeklagter, haben Sie im Zuge eines Gespräches auf die Frage Ihrer Gattin, ‚und dann kommst du mit solchen Sachen, dass du die Kinder mit einer Gasflasche in die Luft jagst? Ein erwachsener Mensch sagt so etwas nicht‘ geantwortet mit ,ich kann nichts mehr machen, ich habe gesagt, was ich gesagt habe, und ich halte mich daran‘ – ja oder nein?“ „Ich erinnere mich nicht daran, so etwas gesagt zu haben“, entgegnete der Angeklagte.
Gerhard Ederer weiter: „Haben Sie zu Ihrer Frau gesagt, ,du kannst auch zur Polizei gehen, irgendwann lassen sie mich eh wieder raus‘? Und als meine Mandantin nachgefragt hat mit ,und was wird dann, wenn sie dich rauslassen?‘ geantwortet mit ,dann mache ich Brei‘ – ja oder nein?“ Die Antwort: „Es ist mir nicht erinnerlich.“
Da das aufgenommene Gespräch in ungarischer Sprache stattgefunden hat, vertagte die Richterin den Prozess, um den Inhalt der Sprachdatei von einer beeideten Dolmetscherin übersetzen zu lassen. Zum nächsten Termin wird dann auch die Noch-Ehefrau als Zeugin befragt.
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