13 Jahre Haft für Messerangriff auf neuen Freund der Ex im Burgenland

Das Landesgericht im Justizzentrum Eisenstadt.
Mann stach beim Neufelder Seefest auf Ex-Freundin und ihren neuen Partner ein – Schuldspruch wegen versuchten Mordes.

Zusammenfassung

  • Ein 34-jähriger Wiener wurde am Landesgericht Eisenstadt wegen versuchten Mordes zu 13 Jahren Haft verurteilt.
  • Der Mann hatte beim Neufelder Seefest im Juli 2025 auf den neuen Freund seiner Ex-Freundin eingestochen.
  • Die Geschworenen entschieden einstimmig, das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Am Landesgericht Eisenstadt ist am Donnerstag ein 34-jähriger Wiener wegen versuchten Mordes zu 13 Jahren Haft verurteilt worden. Laut Anklage hatte er beim Neufelder Seefest im Juli 2025 auf den neuen Freund seiner Ex-Freundin eingestochen und ihm mehrere, bis zu acht Zentimeter tiefe Stichwunden zugefügt.

Die Geschworenen entschieden einstimmig auf versuchten Mord, auch der Vorwurf des Stalkings wurde mehrheitlich (sechs zu zwei Stimmen) bestätigt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Trennung nicht verkraftet

Der Angeklagte hatte im Prozess zwar den ungefähren Ablauf der Tat eingeräumt, jedoch eine Tötungsabsicht bestritten. Er habe „nur herumgefuchtelt“ und nicht gezielt zugestochen. Laut Sachverständigem deute das Verletzungsbild des Opfers jedoch auf eine kräftige Stichführung hin.

Die Staatsanwaltschaft Eisenstadt warf dem Mann vor, die Trennung von seiner Freundin im Februar 2025 nicht verkraftet zu haben. Er soll die Frau über Monate hinweg gestalkt und den späteren Verletzten als „Nebenbuhler“ gesehen haben. Beim Seefest sei es zunächst zu einem Streit gekommen, dann habe der 34-Jährige ein Messer gezogen und mindestens sechs Mal auf den Mann eingestochen – vor allem in den Oberkörper und Brustbereich.

„Ich wollte ihn nicht töten“, beteuerte der Angeklagte vor Gericht. Seine Verteidigerin Astrid Wagner sprach von einer „emotionalen Ausnahmesituation“ und erklärte, man habe „mit versuchtem Mord den falschen Paragrafen“.

Erschwerend kam hinzu, dass das Opfer früher ein guter Freund des Angeklagten gewesen war. Die beiden arbeiteten gemeinsam mit der Frau in derselben Firma. Bevor die Beziehung des Täters mit der Frau begann, war sie mit dem späteren Opfer liiert – nach der Trennung hatte sie wieder Kontakt zu ihm aufgenommen.

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