Doch keine Diversion nach Betrug bei Wirtschaftskammer-Wahl

Doch keine Diversion nach Betrug bei Wirtschaftskammer-Wahl
Landesgericht Eisenstadt entschied: Bußgeld für Funktionär des ÖVP-Wirtschaftsbundes ist eine zu geringe Strafe.

Nach dem Wahlbetrug bei der Wirtschaftskammerwahl im Burgenland im Jahr 2020 hat das Landesgericht Eisenstadt nun entschieden, dass für den angeklagten Funktionär des ÖVP-Wirtschaftsbundes eine Diversion nicht in Frage kommt. Das berichtet das Nachrichtenmagazin profil. Die Hauptverhandlung gegen den Mann muss fortgeführt werden.

Stimmzettel manipuliert

Der Funktionär, der eine Agentur für Pflegekräfte betreibt, hatte gemeinsam mit seiner Frau zumindest 24 Stimmzettel von 24-Stunden-Pflegerinnen manipuliert und seinen eigenen Namen ins Feld für die Vorzugsstimme geschrieben. Das Bezirksgericht Neusiedl am See bot dem geständigen Mann Diversion an - also Bußgeldzahlung - doch die Staatsanwaltschaft Eisenstadt legte Beschwerde dagegen ein.

"Rechtswohltat Diversion"

Das Landesgericht Eisenstadt sieht die Sache wie die Staatsanwaltschaft. „Jede manipulative Veränderung des Ergebnisses von demokratisch durchgeführten Wahlen wird als höchst unerwünscht angesehen“, heißt es im Spruch des Gerichts. Den Erstangeklagten bezeichnet das Landesgericht nicht nur als „spritus rector der Tathandlung“ und als „Hauptbegünstigten der Wahlfälschung“, der Mann habe es auch zu verantworten, „dass gegen seine Gattin ein Strafverfahren eingeleitet wurde“. Und weiter: „Hier sprechen, selbst wenn die gegenständliche Wahl lediglich von regionaler Bedeutung sein sollte, eindeutig präventive Erwägungen gegen die Gewährung der Rechtswohltat einer Diversion.“

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