Chef musste Küchenhilfe fast 17.000 Euro nachzahlen
Nach 1.100 Überstunden hatte es der Küchengehilfe endgültig satt. Der in einem größeren Gastgewerbebetrieb im Burgenland beschäftigte Mann hatte da schon mehr als drei Jahre im Lokal gearbeitet, aber ein Großteil seiner geleisteten Überstunden war unbezahlt geblieben. Zeitausgleich war alles, was ihm zugestanden wurde, auch Urlaub wurde der Hilfskraft zum Teil vorenthalten. Ein klärendes Gespräch lehnte der Chef ab, stattdessen beendete er das Dienstverhältnis mit dem Gehilfen.
Lange Mängelliste
Der aus der Küche geworfene Arbeitnehmer ging zur Arbeiterkammer und sorgte dort für Staunen: Denn AK-Arbeitsrechtsexperte Martin Sugetich entdeckte bei der Aufarbeitung des Falls weitere schwer verdauliche Praktiken des Arbeitgebers.
„Weniger als ein Drittel seiner mehr als 1.100 Überstunden konnte der Arbeiter im Verhältnis 1:1 per Zeitausgleich verbrauchen“, schildert Sugetich. 10 Prozent der Überstunden seien ohne Zuschlag ausbezahlt worden, Feiertagszuschläge sei der Arbeitgeber ganz schuldig geblieben. Dazu habe der Gehilfe im ersten Jahr kein Urlaubs- und Weihnachtsgeld bekommen, später nur Teile.
Damit nicht genug, stellte sich heraus, dass der Arbeiter anders als vereinbart, nicht 40 Stunden angemeldet war. AK-Jurist Sugetich: „Die Anmeldung bei der österreichischen Gesundheitskasse war falsch“. Der Arbeitnehmer sei die ersten zwei Jahre als Teilzeitbeschäftigter angemeldet worden, danach nur mehr als geringfügig Beschäftigter. Zwischendrin war er gar abgemeldet worden.
Der AK-Experte konnte bei seiner Aufarbeitung des außergewöhnlichen Falls auf die peniblen Aufzeichnungen des Küchengehilfen zurückgreifen. Als der Arbeitgeber von der AK mit den Vorwürfen konfrontiert wurde, zierte er sich zunächst zwar, heißt es aus der Kammer. Aber am Ende zahlte er dem Gehilfen die offenen Ansprüche über 16.870 Euro.
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