Pensionist (65) zahlt nach Facebook-Posting 3.900 Euro

Prozess am Landesgericht Eisenstadt.
Zusammenfassung
- Ein 65-jähriger Burgenländer bezeichnete einen 22-jährigen Steirer auf Facebook fälschlicherweise als Amokläufer von Graz.
- Am Landesgericht Eisenstadt einigte man sich auf einen Vergleich: Der Angeklagte zahlt 3.900 Euro Entschädigung.
- Der 22-Jährige geht auch in weiteren Fällen juristisch gegen Hass im Netz vor.
Der Prozess gegen einen 65-jährigen Burgenländer, der einen 22-jährigen Steirer in einem Facebook-Posting fälschlicherweise als den „Amokläufer von Graz“ bezeichnet hatte, ist am Dienstag am Landesgericht Eisenstadt mit einem Vergleich zu Ende gegangen. Der Mann verpflichtete sich, rund 3.900 Euro Entschädigung in Raten zu zahlen. Bei Einlangen der ersten Rate wird die Privatanklage zurückgezogen, erklärte der Anwalt des Steirers.
Der 22-Jährige war in den Tagen nach dem Amoklauf im Juni durch Namensverwechslungen im Internet wiederholt zu Unrecht als Täter gebrandmarkt worden. Auch der 65-Jährige übernahm den Namen aus Beiträgen und veröffentlichte ihn in einem Posting. Deshalb wurde er wegen übler Nachrede angeklagt.
Vor Gericht zeigte sich der Pensionist reumütig: „Ich habe das in der ersten Wut und im ersten Hass gepostet.“ Noch am selben Tag habe er erkannt, dass der Name falsch sei, und sich beim 22-Jährigen entschuldigt. „Ich habe einen Fehler gemacht. Dazu stehe ich“, sagte er.
Der Mann schilderte, er sei durch den Amoklauf am BORG Dreierschützengasse, bei dem neun Schülerinnen und Schüler sowie eine Lehrerin getötet wurden, emotional stark betroffen gewesen. Besonders die Nachricht, dass er bald Großvater werde, habe ihn bewegt. Angesichts seiner finanziellen Lage sei die Entschädigung vergleichsweise niedrig angesetzt worden.
Der betroffene 22-Jährige kündigte an, auch in anderen Fällen gegen Hass im Netz vorzugehen. Österreichweit laufen ähnliche Verfahren, weil sein Name oder Foto in Postings mit dem Vorwurf in Verbindung gebracht wurde, er sei der Mehrfachmörder von Graz.
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