Burgenland erlaubt nach Ostern Betreten von Seebädern

Burgenland erlaubt nach Ostern Betreten von Seebädern
Landeshauptmannstellvertreterin Eisenkopf: Verordnung tritt mit 13. April außer Kraft und wird nicht verlängert.

Das wegen des Coronavirus im Burgenland angeordnete Betretungsverbot für Seebäder, Stege und Seehütten geht demnächst wieder zu Ende: Die Verordnung trete mit Ablauf des Ostermontags außer Kraft und werde nicht verlängert, teilte Landeshauptmannstellvertreterin Astrid Eisenkopf (SPÖ) am Donnerstag mit.

Das Verbot war aufgrund des Covid-19-Maßnahmengesetzes ausgesprochen worden.

„Wie angekündigt, haben wir die befristete Verordnung evaluiert und sind nach intensiven Beratungen mit einschlägigen Expertinnen und Experten zum Ergebnis gekommen, dass die Verordnung mit 13. April außer Kraft treten soll und nicht verlängert wird“, erläuterte Eisenkopf.

„Die Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus war und ist unser oberstes Ziel. Ich ersuche alle Betroffenen daher um Verständnis, dass diese Maßnahme zum Schutz aller temporär notwendig geworden ist“, so die Landeshauptmannstellvertreterin.

Die Osterwoche sei entscheidend für eine schrittweise Rückkehr in die Normalität. „Wenn uns das gelingen soll, müssen wir alle durchhalten und Disziplin beweisen. Deshalb bitte ich alle: Haben Sie Geduld. Halten Sie sich an die Maßnahmen. Haben Sie Verständnis. Gemeinsam schaffen wir diese herausfordernde Zeit.“

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