Der geplante Bau der Bahnschleife Ebenfurth ist um eine weitere Facette reicher. Das Bundesverwaltungsgericht (BVwG) hat in einer am Donnerstag veröffentlichten Entscheidung bereits erteilte Genehmigungen teilweise wegen Unzuständigkeit aufgehoben. Das BVwG bestätigte am Freitag auf Anfrage einen Bericht des ORF Burgenland. Die ÖBB erklärten gegenüber der APA, man prüfe die jüngste Erkenntnis und entscheide dann die weitere Vorgangsweise.
Bahnschleife Ebenfurth: BVwG kippte Genehmigung teilweise

Die Weststrecke ist wieder frei.
Das Verfahren für die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) wurde vom damaligen Umweltministerium durchgeführt und im November 2023 abgeschlossen. Die Bürgerinitiative IG Schleife Ebenfurth - Unter Au legte allerdings wenig später Einspruch gegen das UVP-Verfahren ein, so landete die Causa dann beim Bundesverwaltungsgericht.
ÖBB prüft Erkenntnis
Dieses kam zu dem Schluss, dass das Umweltministerium nicht für die UVP zuständig gewesen sei. Nicht von der Aufhebung betroffen seien bauliche Maßnahmen, die nach der Einreichung an der "Pottendorfer Linie" selbst gesetzt werden sollen, etwa Neuerungen bei den Gleisanlagen sowie auch ein neuer Bahnhof "Ebenfurth", hieß es vom BVwG.
Das Erkenntnis liegt den ÖBB vor. Man werde es nun prüfen und dann entscheiden, wie es seitens der Bundesbahnen weitergeht, erklärte ein Sprecher auf APA-Anfrage.
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