Arbeiterkammer hilft Dienstnehmer: Wenn der Freund zum Feind wird
In der Schule waren sie noch Freunde. Doch die gemeinsame Arbeit Jahre später beendete die Freundschaft. Denn nach nur knapp einem Jahr endete das Dienstverhältnis abrupt durch eine Entlassung.
Der vorgeschobene Grund: Die Arbeitszeiten hätten nicht gepasst.
Diese wurden von dem 41-jährigen Südburgenländer, der als Consultant in einer EDV-Firma seines ehemaligen Schulfreundes im Mittelburgenland tätig war, in einer Excel-Tabelle erfasst. „Es ging sogar so weit, dass der Chef behauptete, der Dienstnehmer hätte weniger gearbeitet als vertraglich vereinbart und damit auch zu Unrecht Entgelt erhalten“, schildert Martin Sugetich, Experte der Arbeiterkammer Burgenland.
Die AK Burgenland intervenierte zwei Mal – eine Reaktion des Dienstgebers blieb aus. Nach einem umfangreichen Beweisverfahren mit mehreren Tagsatzungen und etlichen Schriftsätzen entschied das Erstgericht: Die Entlassung war nicht berechtigt. Das Oberlandesgericht Wien bestätigte dann das erstgerichtliche Urteil.
Der uneinsichtige Dienstgeber zahlte schließlich insgesamt 11.505,85 Euro (9.972,85 Euro brutto plus 1.533 Euro Zinsen) an den Kläger zuzüglich 1.588 Euro an Kostenersatz.
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