Warnung vor Nebenwirkung eines Gesetzes
Die 1.700 Euro netto im Landesdienst – „Prunkstück“ des Landesbedienstetengesetzes (LBG) 2020 – spielen bei Ärztegehältern wohl keine große Rolle. Das dahinter stehende Gesetz sehr wohl. Denn Rot und Blau möchten in den 144 Paragrafen des LBG nicht nur das Mindestgehalt regeln, sondern auch das Gerüst für ein „modernes funktionsorientiertes Entlohnungssystem“ im Landesdienst und bei der Krankenanstaltengesellschaft Krages zimmern. Am 28. Oktober endet die Begutachtungsfrist, per 1. Jänner 2020 soll das Gesetz in Kraft treten. Es gilt für alle Neuanstellungen ab diesem Zeitpunkt, Mitarbeiter mit Altverträgen können aber freiwillig ins neue System wechseln.
Die Ärztekammer sieht im Gesetz kein Gerüst, sondern eine Gefährdung der Gesundheitsversorgung. Der Entwurf enthalte „zahlreiche Verschlechterungen“, die künftig Ärzte „abhalten werden, im Burgenland ihre ärztliche Tätigkeit auszuüben“. Das hat die Kurie der angestellten Ärzte allen zur Stellungnahme berechtigten Institutionen mitgeteilt. Dem KURIER wurde das zweiseitige Papier, das von Ärztekammer-Präsident Michael Lang und Vizepräsidentin Brigitte Steininger unterzeichnet ist, von dritter Seite zugespielt.
Die wichtigsten Kritikpunkte der Kammer:
Lebensverdienstsummen würden „wesentlich geringer“.
Nebenbeschäftigungen seien künftig „massiv erschwert“, weil sie zustimmungspflichtig werden. Betroffen wären auch Wahlarzt-Ordinationen, laut Kammer wesentlich für die Patienten-Versorgung.
In Zukunft wären Ruhepausen nicht mehr bezahlt.
Die Anrechnung von Vordienstzeiten werde verschlechtert, Kündigung von Dienstnehmern erleichtert.
Dem Land will die Kammer eine „ausführliche Stellungnahme“ schicken. Vor der letzten Landtagswahl 2015 demonstrierten die Ärzte, die Grundgehälter wurden um 20 bis 30 Prozent angehoben. Künftige Kollegen könnten schlechtergestellt sein, fürchtet die Kammer nun. Derzeit sind in den vier Krages-Spitälern Oberwart, Güssing, Oberpullendorf und Kittsee rund 350 Ärzte beschäftigt.
Kommentare