Erfolg für Scheich Mohamed Bin Issa Al Jaber: Handelsgericht Wien bestätigt rechtmäßigen Rücktritt der AUA-Beteiligung

Scheich Mohamed Bin Issa Al Jaber
Der saudisch-österreichische Unternehmer Scheich Mohamed Bin Issa Al Jaber hat einen wichtigen Etappensieg vor dem Handelsgericht Wien (HG Wien) erzielt. Das im April 2023 gesprochene Urteil erklärte seinen 2008 erfolgten Rücktritt vom Beteiligungsvertrag mit der AUA als vollkommen gerechtfertig.

Der saudisch-österreichische Unternehmer Scheich Mohamed Bin Issa Al Jaber hat einen wichtigen Etappensieg vor dem Handelsgericht Wien (HG Wien) erzielt. Das im April 2023 gesprochene Urteil erklärte seinen 2008 erfolgten Rücktritt vom Beteiligungsvertrag mit der AUA als vollkommen gerechtfertig.

In dem seit mehr als 15 Jahren anhängigen Rechtsstreit zwischen Scheich Al Jaber (und seiner JJW Group) und der Austrian Airlines sorgt die erstinstanzliche Entscheidung des HG Wien nun für Aufklärung. Das umfassende Urteil erkennt eindeutig, dass ein damaliger Vorstand der AUA Zahlen und Fakten bewusst zurückgehalten und Scheich Al Jaber im Zuge der geplanten 150 Millionen Euro Investition in das Unternehmen bewusst in die Irre geführt hat. Das gegen Al Jaber seitens der AUA geführte – und wie nun auch gerichtlich festgestellt, völlig grundlose – Verfahren, stellte für Al Jaber eine wesentliche Behinderung für seine Geschäftstätigkeit in den letzten 15 Jahren dar.

Die Grundlage des damals geschlossenen Investitionsvertrags war die bereits erfolgte Sanierung der Airline. Hierzu ist der Urteilsspruch klar: „Hätte er [Scheich Al Jaber] gewusst, dass die AUA nicht nachhaltig saniert war, sondern nur die gröbsten Verlustquellen beseitigt wurden, hätte er von weiteren Verhandlungen und dem geplanten Investment Abstand genommen und die Verträge nicht unterzeichnet.“ […] Der Klägerin [AUA] […] war dies alles bewusst, dennoch klärten sie den Erstbeklagten [Scheich Al Jaber] und seine Vertreter nicht über die für sie wesentlichen und nicht ersichtlichen Umstände auf, um die geplante Beteiligung und Kooperation nicht zu gefährden.“

Im Urteil wird auch ausgeführt, dass entgegen der ursprünglichen Gewinnprognose der AUA von 3,3 Millionen Euro für das Jahr 2008 tatsächlich ein Verlust von über 200 Millionen Euro absehbar war. Dazu kommt laut dem Handelsgericht, dass der Vorstand gegen die Ad-Hoc Meldepflichten verstoßen hatte mit diesem Verhalten.

Der Rücktritt von Scheich Al Jaber vom Beteiligungsvertrag war daher gerechtfertigt und gemäß der Beurteilung durch das Handelsgericht „ist hier von listiger Irreführung der Beklagten [Scheich Al Jaber / JJW Group] durch die Klägerin [AUA] auszugehen.“

„Das Urteil ist für uns ein großer Erfolg. Vor allem bedeutet die klare Urteilsbegründung eine vollständige Rehabilitation unseres Mandanten nach einem anstrengenden 15-jährigen Verfahren,“ so Rechtsanwalt Dr. Andreas Pollak, der Scheich Al Jaber im Verfahren gegen die AUA vertritt.

Die Anteile des Bundes an der AUA wurden schließlich im Sommer 2008 im Wege der Privatisierung über ein Bieterverfahren zu einem symbolischen Betrag an die Lufthansa verkauft. Die Republik Österreich musste in der Folge Beihilfen in Höhe von 500 Millionen Euro zusagen.

Neben Scheich Al Jaber ist auch der österreichische Staat der Geschädigte: Mit der Beteiligung von Al Jaber gingen große Pläne für Wien als wirtschaftliche und touristische Drehscheibe Europas einher. Mit der Stärkung der österreichischen Fluglinie hätte der Flughafen Wien zum Zentrum für den Flugverkehr in den Nahen und Mittleren Osten entwickelt werden sollen. Mit der Übernahme durch die Lufthansa war diese Vision Geschichte.

Der Scheich reagiert positiv auf den Verfahrensausgang und betont, dass aus seiner Sicht die Gerechtigkeit wiederhergestellt wurde. Nun werden Schadenersatzforderungen von seiner Seite geprüft. Als Inhaber des Grand Hotel Wien forciert der Investor derzeit den Ausbau seines Hotels an der Wiener Ringstraße im Jahr 2024.

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