Wildwechsel im Straßenverkehr – TÜV AUSTRIA rät zur Vorsicht

Wildwechsel im Straßenverkehr – TÜV AUSTRIA rät zur Vorsicht. Credits: Shutterstock, auphoto
Der Herbst naht und die Gefahr von Unfällen durch Kollision von Fahrzeugen mit Tieren auf öffentlichen Straßen steigt. Jährlich ereignen sich im österreichischen Straßenverkehr ca. 300 Wildunfälle mit teilweise schlimmen Folgen.

Der Herbst naht und die Gefahr von Unfällen durch Kollision von Fahrzeugen mit Tieren auf öffentlichen Straßen steigt. Jährlich ereignen sich im österreichischen Straßenverkehr ca. 300 Wildunfälle mit teilweise schlimmen Folgen.

TÜV AUSTRIA rät zur Verringerung des Unfallrisikos:

  • Stets die Fahrbahn und auch deren Randbereiche im Auge behalten und konzentriert fahren
  • Geschwindigkeit der Situation anpassen, ggf. reduzieren
  • Bremsbereit fahren
  • Im Bereich der entsprechenden Verkehrsschilder, welche auf die Gefahr von Wildwechsel hinweisen: „Achtung Wildwechsel“, gilt besondere Achtsamkeit
  • Der Wildwechsel geschieht häufig in den Morgenstunden und abends

TÜV AUSTRIA rät zum richtigen Reagieren bei Wildbegegnung:

  • Scheinwerfer abblenden, um dem Tier die Irritation zu nehmen
  • Situationsgerecht abbremsen. Achtung: gemäß Straßenverkehrsordnung gilt, dass ein Fahrzeuglenker nicht jäh und für den nachfolgenden Fahrer überraschend abbremsen darf
  • Hupen
  • Wildtiere treten meist in Gruppen auf, also Fahrt danach besonders achtsam fortsetzen
  • Lenkrad mit beiden Händen festhalten. Die elektronischen Fahrassistenten helfen dabei, das Fahrzeug in der Fahrspur zu halten und die Manövrierbarkeit aufrechtzuhalten.
  • Keine riskanten Ausweichmanöver oder abrupte Spurwechsel durchführen, um sich und andere Verkehrsteilnehmer nicht zu gefährden

TÜV AUSTRIA rät zum korrekten Verhalten wenn ein Unfall unvermeidbar war:

  • Warnblinkanlage einschalten
  • Warnweste vor dem Aussteigen anlegen
  • Unfallstelle mit Pannendreieck absichern
  • Polizei oder Jägerschaft verständigen (auch wenn nur Sachschaden entstanden ist). Die Meldung eines Wildschadens ist verpflichtend
  • Das verletzte oder tote Tier nicht berühren
  • Auch für die Versicherungs-Schadenmeldung benötigt man eine (polizeiliche) Unfallmeldung.

Weitere Informationen & Kontakt: www.tuvaustria.com/automotive

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