Josip Heit und GSB Gold Standard Gruppe stellen zum Schutz des G999 Strafanzeigen
GSB Gold Standard Banking Corporation AG: "Verleumdung bedeutet im deutschen Strafrecht, dass jemand über eine Person ehrverletzende Behauptungen aufstellt, obwohl er weiß, dass die Behauptungen unwahr sind, dies wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft." "Kreditgefährdung ist, wenn man der Wahrheit zuwider eine Tatsache behauptet oder verbreitet, welche geeignet ist, den Kredit eines anderen zu gefährden oder sonstige Nachteile für dessen Erwerb oder Fortkommen herbeizuführen." In diesem Falle hat man dem Geschädigten den daraus entstehenden Schaden auch dann zu ersetzen, wenn man die Unwahrheit zwar nicht kennt, aber kennen muss.
Im deutschen GmbHG (Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung) gibt es keine Position eines Vorstandsvorsitzenden, im englischen "Chairman of the Board" genannt, dies ist Allgemeinwissen.
Nach fragwürdigen Medienberichten hat sich Josip Heit, Vorstandsvorsitzender der GSB Gold Standard Banking Corporation AG, aktuell nicht nur ein umfangreiches Team aus Rechtsanwälten beauftragt, er hat auch Strafanzeigen wegen Verleumdung und Kreditgefährdung sowie Verletzung des Briefgeheimnisses, bei den zuständigen Staatsanwaltschaften gestellt. Aktuell werden zudem Schadensersatzforderungen gefertigt, um diese nicht nur gegen verschiedene Medien und deren Gesellschaften, sondern sie auch gegen Mitarbeiter von Medien persönlich vor Gericht durchzusetzen.
Das einige Medien dazu überdies Anteilseiger in den Vereinigten Staaten von Amerika (USA) haben, oder dort ansässig sind, macht es einfacher auch Schadensersatz in den USA zu fordern.
Bekannt ist, dass 264 Milliarden US-Dollar solche Verfahren die US-Wirtschaft jährlich kosten, dabei entfallen 100 Milliarden US-Dollar allein auf kleinere und mittlere Unternehmen, wobei der Schadensersatz vor US-Gerichten oftmals deutlich höher ausfällt als vor deutschen Gerichten! Daher hat Josip Heit nun auch ein Team von US-Rechtsanwälten beauftragt, sowohl gegen Verleger, Urheber als auch gegen Gesellschaften vorzugehen, zum Zwecke des Verlangens von Schadensersatz.
Der Pressekodex legt Richtlinien für die journalistische Arbeit fest. Von der Achtung der Menschenwürde bis zur Unschuldsvermutung. Die Achtung vor der Wahrheit, die Wahrung der Menschenwürde und die wahrhaftige Unterrichtung der Öffentlichkeit sind hierbei oberste Gebote der Presse. Wer wissentlich, wie im Falle einer falschen Behauptung, dass eine Person "Chairman of the Board" - also Vorstandsvorsitzender einer GmbH - wäre, verbreitet, behauptet die Unwahrheit, denn wie vorgenannt sieht das Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) eine solche Position nicht vor und Deutungshoheit hat absolut nichts in redaktionellen Artikeln verloren, ganz abgesehen davon, dass so etwas unethisch ist. Wer zudem Tonspuren nicht genau abhört, also wenn eine Person zu Beispiel in englischer Sprache sagt: "...Chairman of the Board AND......", der muss sich im Anschluss nicht wundern, wenn er sich nicht nur einer möglichen Strafanzeige ausgesetzte sieht, sondern eben auch hohen Schadenersatzforderungen. Wenn Presseartikel überdies ohne die Zustimmung einer Person oder eines Unternehmens verbreitet werden, oder Videos ohne Zustimmung einer Person und Unternehmens veröffentlicht werden, so kann es nicht Aufgabe der Presse sein, daraus "redaktionelle Schmähartikel" zu fertigen.
Die Recherche ist ein unverzichtbares Instrument der journalistischer Sorgfalt. Zur Veröffentlichung bestimmte Informationen, ob in Wort, Bild und Grafik sind mit der nach den Umständen gebotenen Sorgfalt auf ihren Wahrheitsgehalt zu prüfen und wahrheitsgetreu wiederzugeben. Ihr Sinn darf durch Bearbeitung, Überschrift oder Bildbeschriftung weder entstellt noch verfälscht werden.
Unbestätigte Meldungen, Gerüchte und Vermutungen sind als solche deutlich erkennbar zu machen, so zumindest sagt es der Pressekodex und eben diesen Pressekodex darf man auch nicht mittels Winkeladvokaten, im Sinne der Deutungshoheit, nach dem Gutdünken auslegen, unter dem Motto von Pipi Langstrumpf: "Ich mach' mir die Welt Widdewidde wie sie mir gefällt!“ Hinweis: "Pippi Langstrumpf ist die Hauptfigur einer dreibändigen schwedischen Kinderbuchserie von Astrid Lindgren".
Vor diesem Hintergrund ist sachlich festzustellen, Josip Heit war zu keiner Zeit "Chairman of the Bord", also "Vorstandsvorsitzender" eines anderen Unternehmens als der GSB Gold Standard Banking Corporation AG und war vor dem G999, auch nie zuvor Ausgeber einer "Kryptowährung". "G999" ist ein einzigartig elektronisches System, Kartenlesegerät und App, welches über Blockchain Telekommunikation und Messenger ermöglicht, inspiriert vom deflationären Token-Wirtschaftsmodell.
Bundesjustizministerin Christine Lambrecht sagte am gestrigen Donnerstag, 07. Januar 2021, klar und deutlich: "Wir werden in Europa verbindliche Pflichten für die Internetplattformen schaffen, Hetze zu löschen und gegen Lügen konsequent vorzugehen", dies unterstützt Josip Heit und fordert von der Politik, dass endlich strafverschärfend mittels Androhung hoher Haftstrafen, gegen Verleumdung und Schmähkritik im Internet vorgegangen wird!
Bis die Politik diese Strafverschärfungen beschlossen hat, werden Josip Heit und die GSB Gold Standard Banking Corporation AG, jede Verleumdung, Schmähkritik oder fragwürdige Auslegung im Sinne der Deutungshoheit, hier unter anderem durch Medien, Blogs oder Personen, mittels Rechtsanwälten unnachgiebig verfolgen, wobei gegebenen Falles auch Strafanzeige mit Strafantrag gestellt wird. Bei einer nicht erfolgten Abschaltung von Webseiten, wird bei falschen Behauptungen, der Domainanbieter auf Schadensersatz verklagt.
Es wird geprüft, ob Unterlassungserklären, abgegeben von "Journalisten", zukünftig veröffentlicht werden, damit die Allgemeinheit nachlesen kann, was zuerst von "Journalisten" auf dreiste Art und Weise behauptet und später kleinlaut zurückgenommen wird!
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