Wer ist von Impfpflicht ausgenommen? Virologin nennt Beispiele
In der ORF-Sendung "Stöckl live" kam Montagabend unter anderem die Frage auf, welche Personen möglicherweise von einer Impfpflicht ausgeschlossen sein könnten.
Virologin Monika Redlberger-Fritz vom Nationalen Impfgremium nannte solche "wenigen Ausnahmen". Dies könnten Menschen sein, die eine Allergie gegen einen der Bestandteile der Impfung haben. Solche Phänomene kenne man "von allen anderen Impfungen auch", sagte sie.
Zudem meinte sie: "Vor allem sollen wir auch nicht geimpft werden, wenn wir zu jenen wenigen Menschen zählen, die nach der ersten Impfung einen anaphylaktischen Schock oder auch eine Thrombose bekommen haben." Diese Menschen sollten dann von ihrem engsten Umfeld geschützt werden.
Leute, die nach einer Impfung mit Astra Zeneca eine tiefe Venenthrombose im Bauch oder im Hirn erlitten haben, sollten auf einen mRNA-Impfstoff wechseln (also Biontech/Pfizer oder Moderna), fügte Redlberger-Fritz an.
Immer wieder wurde in der Sendung, in der zahlreiche Fragen zum Thema Impfung beantwortet wurden betont; "Das Virus ist der Gegner, die Impfung ist die Lösung."
Gesetzwerdung
Der entsprechende Gesetzesentwurf für die ab Februar 2022 vorgesehene Corona-Impfpflicht muss wohl bald, nämlich Anfang Dezember, vorliegen, sofern man eine angemessene Begutachtungsdauer von rund sechs Wochen gewährleisten will. Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein (Grüne) erklärte erst am Sonntag, es müsse eine "anständige Begutachtung" gemacht werden. Am Montag hieß es aus seinem Büro auf APA-Anfrage, der Arbeitsprozess sei nun gestartet, Details werden folgen.
Soll der reguläre Gesetzwerdungsprozess eingehalten und die vom Verfassungsdienst im Bundeskanzleramt immer wieder eingemahnte rund sechswöchige Begutachtungsfrist ermöglicht werden, dann müsste der Entwurf wohl rund um den 6. Dezember als Regierungsvorlage vom Ministerrat beschlossen und in Begutachtung geschickt werden.