Wifo-Studie: Österreich bei Kurzarbeit großzügig
Von Simone Hoepke
Der Eindruck täuscht also nicht: Vater Staat hat bei der Kurzarbeit die Spendierhosen an, belegt nun auch eine Studie des Wirtschaftsforschungsinstituts (Wifo). Ganz besonders in Österreich. Nicht nur, was die Nettoersatzraten für Arbeitnehmer angeht, sondern auch bezüglich der Kostenbeteiligung für die Betriebe, Obergrenzen und administrative Abwicklung, so das Fazit der Studienautoren. Schließlich gibt es in Österreich für Unternehmer auch keinen Selbstbehalt. Arbeitnehmer bekommen in Österreich pauschal 80, 85 oder 90 Prozent des Nettolohns, abhängig von der Höhe des Bruttogehalts vor der Kurzarbeit.
Zum Vergleich:
Niederlande: hier gilt eine Ersatzrate von 100 Prozent, aber der Arbeitgeber muss zwischen 20 und 77,5 Prozent der Kosten selbst stemmen.
Deutschland: Im Nachbarland liegt die Nettoersatzrate zunächst nur zwischen 60 bis 67 Prozent und steigt erst ab dem 7. Kurzarbeitsmonat auf 80 bis 88 Prozent.
Italien: Hier beträgt die Bruttoersatzrate 80 Prozent, die monatliche Zahlung ist aber mit 1.130 Euro pro Mitarbeiter gedeckelt.
Spanien: Die Bruttoersatzrate liegt bei 70 Prozent, die Beihilfe ist bei monatlich 1.400 Euro gedeckelt.
Dänemark: Dänische Kurzarbeiter bekommen zwar eine Ersatzrate von 100 Prozent, der maximale Arbeitsausfall wurde aber mit 50 Prozent gedeckelt und der Arbeitgeber muss einen Selbstbehalt von 10 bis 25 Prozent der Zusatzkosten leisten. Zur Erinnerung: In Österreich kann die Arbeitszeit auf Null reduziert werden und es gibt keinen Selbstbehalt für die Chefs.
Die unterschiedlichen Ersatzraten liegen auch an unterschiedlichen Zeithorizonten. Österreich oder Dänemark haben zeitlich limitierte Corona-Programme. Demgegenüber setzt unter anderem Deutschland auf sein etabliertes, auf Jahre angelegtes Modell.
Die österreichische Corona-Kurzarbeit ist jedenfalls relativ großzügig, vor allem für Betriebe: „Die Pandemie hat Wirtschaftsbereiche in die Krise gebracht, die keine Erfahrung mit Kurzarbeit hatten. Allen voran Dienstleistungsunternehmen und viele Kleinstbetriebe. Deswegen hat es ein einfaches System gebraucht“, sagt Wifo-Studienautor Helmut Mahringer. Und damit pauschale Ersatzraten. Diese haben Nachteile – Stichwort Missbrauch. Im alten Kurzarbeitszeitmodell erhielten die Arbeitnehmer für nicht geleistete Arbeitsstunden eine Kurzarbeitsunterstützung in Höhe eines fiktiven Arbeitslosengeldes (55 Prozent vom Nettolohn). „Die Beschäftigten hatten in diesem Modell ein Eigeninteresse, das geleistete Stunden korrekt ausbezahlt werden, weil sich das direkt auf ihre Gehaltshöhe ausgewirkt hat“, erläutert Mahringer. Im Corona-Modell beträgt die Ersatzrate je nach Einkommenshöhe zwischen pauschal 80 und 90 Prozent des Nettolohns, egal wie viel gearbeitet wird. „Hier mag es auch zu Fällen gekommen sein, in denen mehr Arbeitszeitausfälle abgerechnet wurden, als tatsächlich angefallen sind.“
Schlussfolgerung
Um Kurzarbeitsförderungen, sobald ein Aufschwung absehbar ist, möglichst auf überlebensfähige Arbeitsplätze zu konzentrieren, sollten Betriebe an den Kosten beteiligt werden, folgern die Studienautoren des Wifo. Denn einen Selbstbehalt würden Unternehmer nur für jene Arbeitsplätze zahlen wollen, die Zukunft haben. Zudem würde der Selbstbehalt einen Anreiz schaffen, Mitarbeiter möglichst rasch wieder in Beschäftigung zu holen.