Staatshilfen für KMU werden ausgeweitet
Die EU-Kommission hat ihre Regeln für Staatshilfen angepasst. Unter anderem dürfen nun auch kleine Unternehmen, die bereits am 31. Dezember 2019, also vor Ausbruch der Coronakrise, in wirtschaftlichen Schwierigkeiten waren, nach den Regeln der Coronahilfen unterstützt werden. Die Grundregeln der KMU-Hilfe ändern sich dadurch nicht.
Unternehmen, die unter diese Förderung fallen, müssen weniger als 50 Mitarbeiter haben und weniger als 10 Mio. Euro Umsatz ausweisen und dürfen weder Gegenstand eines Insolvenzverfahrens nach nationalem Recht sein, noch Umstrukturierungsbeihilfen erhalten haben, heißt es in der Mitteilung der EU-Kommission. Wie schon bisher bei KMU die wegen der Coronakrise in Schwierigkeiten waren, können nun auch KMU die 2019 bereits Probleme hatten, zu 100 Prozent vom Staat garantierte Kredite erhalten.
Es ist bereits die dritte Anpassung der Covid-Beihilferegeln. Die Ergänzungen seien auf Basis von Unterlagen aus mehreren Mitgliedsländern und nach Konsultation aller EU-Staaten beschlossen worden, hieß es aus der EU-Kommission auf Anfrage der APA.
Wettbewerbsverzerrungen vermeiden
Ziel der Regelung ist es, angesichts der vielen Milliarden, die die Mitgliedsländer zur Stützung der Unternehmen ausschütten, übermäßige Wettbewerbsverzerrungen zu vermeiden.
Da aber solche kleine Unternehmen zwar 37 Prozent der Wertschöpfung und fast die Hälfte der Arbeitsplätze der EU außerhalb des Finanzsektors stellen, zugleich aber kaum grenzüberschreitend aktiv werden, sei eine Wettbewerbsverzerrung weniger wahrscheinlich als bei größeren Unternehmen.