Sozialpartner: Kurzarbeit wird um drei Monate verlängert
ÖGB und Wirtschaftskammer haben sich auf eine neue Sozialpartnervereinbarung zur Kurzarbeit geeinigt. Während der Kurzarbeit bekommen Arbeitnehmer weiterhin ein Einkommen in Höhe von 80, 85 oder 90% im Vergleich zum ursprünglichen Nettoeinkommen. Wenn in einem Monat dennoch mehr Arbeitszeit geleistet wird, steht für diesen Monat der entsprechend höhere Lohn zu. Wie bisher muss die Arbeitszeit im gesamten Kurzarbeitszeitraum grundsätzlich mindestens zehn Prozent der ursprünglichen Arbeitszeit betragen, sie kann für einige Wochen aber auch ganz entfallen.
Arbeitgeber können nun unter bestimmten Voraussetzungen eine höhere Arbeitszeit anordnen als grundsätzlich vereinbart. Unternehmen müssen künftig nicht mehr die Sozialpartner bei Arbeitszeitänderungen verständigen. Der Beschäftigtenstand soll gehalten werden, die Vereinbarung sieht hier aber auch Klarstellungen und Lockerungen vor, so entfällt etwa mit Zustimmung der Gewerkschaft oder des AMS-Regionalbeirats die Behaltepflicht nach der Kurzarbeit.
Verlängerung bis September
Die Corona-Kurzarbeit war zunächst mit drei Monaten befristet und kann nun um bis zu drei Monate verlängert werden. Vereinbarungen, die zum frühestmögliche Zeitpunkt am 1.3. begonnen haben, können also mit 1.6. verlängert werden.
Neu geregelt ist auch die Bezahlung für Lehrlinge, sie bekommen beim Wechsel des Lehrjahres oder bei erfolgreicher Lehrabschlussprüfung eine höhere Lehrlingsentschädigung beziehungsweise mehr Lohn und Gehalt. Außerdem sieht die Neuregelung eigene Dienstzettel für die Zeit der Kurzarbeit vor.
Informationen bieten ÖGB und AK unter der Jobundcorona-Hotline von Montag bis Freitag ab 9 Uhr unter der Nummer 0800 22 12 00 80. Auf der Website jobundcorona.at finden sich nicht zu allen Themen rund um Arbeit und Corona Fragen und Antworten.
Das Corona-Kurzarbeitsmodell hat in den ersten drei Monaten bereits mehr als 1,3 Millionen Arbeitsplätze gesichert. „Wir wissen nicht, wie lange diese Krise noch andauert, daher ist die Verlängerung der Corona-Kurzarbeit wichtig und richtig“, sagt AK Präsidentin Renate Anderl. „Wir haben Präzisierungen vorgenommen, die das Modell noch attraktiver machen. Ziel war, ist und bleibt es, Arbeitslosigkeit zu verhindern.“
„Die Verlängerungsmöglichkeit sowie die nun erzielten Erleichterungen bringen Sicherheit für die Betriebe. Die Wirtschaft arbeitet am Comeback, umso mehr brauchen unsere Unternehmen passende Rahmenbedingungen auch bei der Kurzarbeit“, so Wirtschaftskammer-Präsident Harald Mahrer und Generalsekretär Karlheinz Kopf.